- Von Redaktion
- 29.04.2016 um 09:20
Die Versicherung des Unfallgegners bezahlte nur die Hälfte des Schadens, woraufhin die Frau Klage einreichte. Schließlich sei ihre Autotür schon einige Sekunden offen gewesen.
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg war hier aber anderer Meinung (Aktenzeichen: 925 C 126/15). Die Richter machten sie stattdessen für 60 Prozent der Kosten haftbar.
Der Grund: Bei Unfällen mit geöffneter Fahrertür weist laut Ansicht der Richter viel darauf hin, dass der Aussteigende nicht umsichtig genug gewesen ist. Kann diese Annahme nicht widerlegt werden, trägt der Aussteigende die Hauptschuld. Dem anderen Fahrer wies das Gericht 40 Prozent der Schuld zu mit dem Hinweis, man müsse auf Parkplätzen stets besonders vorsichtig sein.
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