- Von Redaktion
- 18.04.2016 um 15:22
Grundsätzlich ohne Bezug zur Arbeitskraft ist die Dread-Disease-Police. Diese Möglichkeit, die finanziellen Folgen schwerer Krankheiten durch eine Einmalleistung des Versicherers abzusichern, dient in erster Linie der Deckung möglicher Kredite, eventuell anfallender Behandlungskosten oder als Überbrückungshilfe, wenn eine Schlüsselkraft in einem Unternehmen ausfällt.
Bei Geschäftsführern ist diese Versicherung noch am ehesten als Ersatz einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu interpretieren, obwohl sie im Wesen deutlich verschieden zu dieser ist. Zum einen wird keine Rente geleistet, sondern eine einmalige Zahlung. Zum anderen ist sie keine All-Risk-Deckung wie die BU, sondern leistet nur, wenn eine in den Bedingungen beschriebene Krankheit im definierten Umfang eintritt.
Die Gesundheitsprüfung unterscheidet sich ebenfalls von der der BU und auch die Annahmerichtlinien sind aufgrund des begrenzten Versicherungsumfangs lockerer. Da aber in allen Tarifen am Markt eine Pflegebedürftigkeit oder eine Abhängigkeit von Dritten mitversichert ist, führen Behinderungen und körperliche Versehrtheit auch mal zur Ablehnung, wenngleich schwerpunktmäßig schwere Krankheiten abzusichern wären.
70 verschiedene Leistungsauslöser am Markt
Der Leistungsumfang der einzelnen Tarife lässt sich selbst für Profis nicht sinnvoll vergleichen. Es gibt derzeit rund 70 verschiedene Leistungsauslöser am Markt, die teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen. Da ich aber vorher nicht wissen kann, welche Krankheit mal wichtig wird, kann ich auch keine Empfehlung abgeben, welche Versicherung am besten geeignet wäre. Zumindest nicht anhand der Leistungsauslöser.
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