Fußgänger vor einer Sparkassen-Filiale: Verbraucherschützer & Co. prangern Koppelgeschäfte der Geldhäuser an. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 18.04.2016 um 09:54
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Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gehen gemeinsam gegen die genossenschaftlichen Banken und Sparkassen vor. Die Kreditinstitute würden ihre Kunden zum Abschluss einer Versicherung in Verbindung mit Geldprodukten zwingen, kritisieren sie.

Verbandelt sind die Genossenschaftsbanken über die R+V als Versicherungszweig und die Sparkassen mit den öffentlichen Versicherern Provinzial, Sparkassen-Versicherung und Versicherungskammer Bayern. Wie die F.A.Z. berichtet, stören sich die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an der Praxis der Koppelgeschäfte.

Verbraucherschützer Axel Kleinlein: „Wir erleben eine starke Verwischung, in welcher Funktion der Gesprächspartner gerade unterwegs ist. Hier muss der Gesetzgeber klarere Linien ziehen.“ Etwa 70.000 Anfragen gebe es von Kunden pro Jahr in diesem Bereich. Der Haupt-Beschwerdegrund: Kredite gibt es oft nur, wenn die Kunden auch gleichzeitig eine Risikolebensversicherung über die Bank abschließt. „Es wird das Komplettpaket verkauft, selbst wenn der Kunde eine eigenständige Risikolebensversicherung haben will“, sagt Kleinlein.

Michael Heinz beobachtet laut dem Bericht häufig, dass sich Banken auf Kontoauszüge beziehen und Kunden fragen, ob sie ihre Police nicht lieber kündigen und beim eigenen Versicherungspartner abschließen wollen. Nur so lasse sich erklären, warum manche Sparkasse im Jahr eine dreistellige Zahl von Privathaftpflichtpolicen abschließe. „Das schaffe ich als Makler in meinem ganzen Leben nicht“, so Heinz gegenüber der F.A.Z.

Geschäftspraktiken, die die Versicherer abschaffen wollen

„Die Gewährung von Geldgeschäften darf nicht gekoppelt sein an den Abschluss anderer Produkte“, so Heinz weiter. Über den Bankvertrieb kehrten Geschäftspraktiken in den Versicherungsvertrieb zurück, die die Versicherer gerade auszumerzen versuchten. „Vertriebsvorgaben, wie wir sie eigentlich abschaffen wollen, sind bei den Banken gang und gäbe. So bleibt das Prinzip ,Höher, Schneller, Weiter’, das wir ablehnen, weiter erhalten“, sagt Heinz.

Und was sagen die Gescholtenen hierzu? Von der R+V heißt es: „Darauf haben wir keinen Einfluss. Das ist nicht unser Geschäftsgebaren.“ Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband betont, dass die Sparkassen immer im Kundeninteresse beraten. „Das beinhaltet natürlich auch, dass im Rahmen einer Immobilienfinanzierung beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung angeboten werden kann. Wichtig ist dabei aber, dass dies lediglich ein Angebot ist, bei dem der Kunde selbstverständlich selbst entscheidet, ob er es nutzen möchte oder nicht.“

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