Michael Oliver Skudlarek ist freier Autor aus Bergisch Gladbach. © privat
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  • 12.04.2016 um 14:27
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Michael Oliver Skudlarek, freier Autor aus Bergisch Gladbach, nervt es, dass mit der neuerlich geplanten Rechnungszinsabsenkung ab 2018 erneut der Abgesang auf die Lebensversicherung beginnt. Seiner Ansicht nach lohnt sich das Produkt nach wie vor. Warum, lesen Sie in seinem Kommentar.

Wie zu Beginn eines jeden Jahres hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) auch 2016 eine Empfehlung über die Höhe des Rechnungszinses in der Lebensversicherung für das Jahr 2017 ausgesprochen. Der Berufsverband der wichtigsten Versicherungsmathematiker empfiehlt den Garantiezins von derzeit 1,25 Prozent für 2017 beizubehalten. Für 2018 prognostizieren die Berechnungen der DAV jedoch einen Anpassungsbedarf nach unten und zwar auf ein Prozent.

Der Grund hierfür ist die andauernde Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt. Durch die erneute Absendung des Leitzinssatz durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf 0 Prozent ist auch kein Ende der Niedrigzinsphase auf kurze Dauer in Sicht.

Die Höhe des Höchstrechnungszinses wird anhand der durchschnittlichen Umlaufrendite von Staatsanleihen, welche auf Euro lauten, ermittelt. Er darf nicht mehr als 60 Prozent betragen.

Am Ende entscheidet das Bundesfinanzministerium

„Da die Versicherungsunternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend in Anlagen mit längeren Laufzeiten investiert haben, um damit der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Einführung von Solvency II Rechnung zu tragen, hat auch die DAV ihre Berechnungsgrundlage für den Höchstrechnungszins angepasst. Während in der Vergangenheit primär die zehnjährigen Durch¬schnittsrenditen europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit als Berechnungsgrundlage dienten, wurden für die Zinsempfehlung 2017 vor allem die fünfjährigen Durchschnittsrenditen 20-jähriger AAA-Staats¬anleihen genutzt. Zur finalen Ermittlung des Höchstrechnungszinses wird der ermittelte Wert mit einem Sicherheitsabschlag versehen“, so die DAV auf ihre Homepage.

Über eine mögliche Absenkung beziehungsweise Beibehaltung entscheidet aber das Bundesfinanzministerium. Die DAV gibt nur eine Empfehlung ab. In der Regel folgt ihr aber das Ministerium.

Tod der Lebensversicherung?

Viele Kritiker der Lebensversicherungsbranche sehen aber bereits jetzt zu unrecht das Ende der traditionellen Lebensversicherung gekommen. Es wird häufig auch nicht nach den unterschiedlichen Schichten der Altersversorgung unterschieden. Seit über zehn Jahren fördert der Gesetzgeber die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber.

Aufgrund des kollektiven Sparansatzes und des Einschlusses von vorzeitigen Risiken wie Tod oder Erwerbsminderung lohnt es sich immer noch, eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen –auch mit einem Rechnungszins von einem Prozent. Beim kollektiven Sparen zahlen die Versicherten, im Gegensatz zum individuellen Sparen, immer nur einen Durchschnittsbeitrag. Der Vorteil hieran ist, dass die Rente auch dann noch gezahlt wird, wenn das individuelle Kapital schon längst aufgebraucht wäre. Der Versicherte überträgt somit das Langlebigkeitsrisiko auf einen Versorgungsträger. Nur durch den Zusammenschluss von vielen Personen mit demselben Risiko wird die Langlebigkeit versicherbar.

Zusätzlich kommen noch weitere Aspekte hinzu, die für eine betriebliche Altersversorgung sprechen.

Die Betriebsrente ist aufgrund von Steuervorteilen, der geringen Kosten und der hohen Sicherheitsstandards besonders attraktiv. Sie lohnt sich für jeden Arbeitnehmer – egal wie viel er verdient.

Risiken, die der einzelne nicht tragen kann

Außerdem wäre selbst ein Garantiezins von einem Prozent derzeit noch immer mehr wert als die Geldanlage auf Sparbüchern mit rund 0,01 Prozent oder Tagesgeldkonten mit etwa 0,3 Prozent. Nicht ausschließen sollte man auch, dass der Rechnungszins in Zukunft wieder steigt und die Phase niedriger Zinsen keine dauerhafte Erscheinung bleibt.

Ohnehin kommt es beim Modell der Lebensversicherung nicht nur auf den Garantiezins an. Entscheidend ist letztendlich immer die tatsächliche Verzinsung der Beiträge. Hierzu zählen selbstverständlich auch die Überschüsse. Zwar sinken diese sei ein paar Jahren die, aber bei vielen Anbietern sind sie höher als der aktuelle Garantiezins.

Letzten Endes ist eine Lebensversicherung keine Kapitalanlage sondern immer eine Versicherung, die Risiken trägt, die die einzelne Person nicht tragen kann. Das Ende der traditionellen Lebensversicherung hängt also NICHT von der Höhe des Rechnungszinses ab.

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