- Von Redaktion
- 03.04.2016 um 16:44
Was war geschehen?
Der Unfall passierte am 17. August 2014 auf der Bundesstraße 295 nahe dem Baden-Württembergischen Renningen. Auf gerader Strecke hatte eine junge Frau zwei Radfahrer angefahren. Einer überlebte schwer verletzt, der andere starb.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass die Autofahrerin mindestens 9 Sekunden lang abgelenkt gewesen sein muss, als sie eine SMS in ihr Smartphone tippte. In dieser Zeit hätte sie den Fahrradfahrern ausweichen können. Nach dem Unfall blieb die Unfallverursacherin auch nicht vor Ort, um den Opfern zu helfen – sie fuhr weg.
Das Urteil
Die vorsitzende Richterin an der Jungendkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte die Frau daher wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen versuchten Mordes infolge Unterlassung von Hilfe (Aktenzeichen: 2 KLS 71 Js 78596/14). Zwei Jahre auf Bewährung gab es dafür. Hinzu kamen ein Fahrverbot über 33 Monate und die Täterin muss 250 Arbeitsstunden in einer Sozialeinrichtung ableisten und sich psychotherapeutisch behandeln lassen.
Die Autofahrerin war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt. Dass die Richterin sie trotzdem nach Jugendstrafrecht verurteilte, lag an der „kindlich-naiven Persönlichkeitsstruktur“ der Angeklagten. Außerdem sei eine „starke Reifeverzögerung“ feststellbar gewesen. Strafmildernd erkannte das Gericht außerdem die Reue und das Teilgeständnis an.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren