Kaputte Fenster müssen Kunden abdichten und auch absichern. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.03.2016 um 12:03
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Damit Kunden im Ernstfall die volle vereinbarte Leistung von der Versicherung auch erhalten, müssen sie bestimmte Pflichten erfüllen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat hier wichtige Tipps für Verbraucher zusammengestellt.

Der erste Tipp betrifft den ganzen Prozess vor Abschluss des Vertrags. Gesundheitsfragen oder ähnliches müssen Kunden immer ganz sauber und vollständig beantworten. Wer im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Krankheit oder einen wichtigen Arztbesuch vergisst, kann im BU-Fall schlimmstenfalls ohne Versicherungsschutz dastehen.

Schaden melden und aufklären

In den meisten Versicherungsbedingungen steht, dass Verbraucher den Versicherer im Schadensfall sofort informieren müssen – „ohne schuldhaftes Verzögern“, um genau zu sein. Dafür gibt es oft Hotlines, die auch am Wochenende oder an Feiertagen besetzt sind. Auf der sicheren Seite ist dabei, wer am nächsten Werktag um eine Eingangsbestätigung der Schadensmeldung bittet.

Bei strafbaren Handlungen muss der Kunde die Polizei verständigen. Neben der „Anzeigepflicht“ haben Versicherte nämlich auch eine „Aufklärungspflicht“. Sie müssen den Versicherer bei der Schadensermittlung unterstützen – etwa mit Fotos, schriftlichen Belegen oder Zeugenaussagen, die beispielsweise den Wert der beschädigten Gegenstände belegen.

Schaden mindern

Verbraucher sollten im Schadensfall außerdem fragen, wie sie den Schaden mindern können. Geht etwa ein Fenster kaputt, geht es darum die Stelle möglichst fix abzudichten und abzusichern, damit Regen und ein Einbrecher draußen bleiben.

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