- Von Redaktion
- 15.02.2016 um 14:00
„Wir hoffen, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern zur Seite springt“, sagt Axel Kleinlein, Chef des Bunds der Versicherten (BdV). Erst 2005 erstritt der BdV dort, dass Kunden überhaupt an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind. „Die 2014 gesetzlich vorgesehene Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar“, so Kleinlein weiter.
Kunden würden sich bei Vertragsabschluss auf die korrekte Abrechnungen ihrer Verträge verlassen. Spätestens 2014 seien diese aber wegen der Kürzung der Bewertungsreserven nicht mehr korrekt. Kleinlein: „Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde der legale Betrug erneut zementiert. Dagegen gehen wir nun vor.“
Die volle Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgte nur im Zeitraum zwischen den Jahren 2008 und Mitte 2014. Seit 7. August 2014 können sich die Versicherer auf das Lebensversicherungsreformgesetz berufen, um den Kunden diese Beteiligung vorzuenthalten.

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