Matthias Hartmann © Verbraucherhilfe24
  • Von Redaktion
  • 11.02.2016 um 07:54
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Das Bundeskabinett hat vor kurzem eine Regelung zur Beendigung des „ewigen Widerrufsrechts“ für bestehende Darlehensverträge beschlossen. Was das für Kunden bedeutet und welche Chancen sich dadurch für Vermittler auftun, erklärt Matthias Hartmann, Geschäftsführer des Portals Verbraucherhilfe24, in seinem Gastbeitrag.

Nach einer vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundeskabinett eine Regelung verabschiedet, nach der „ewige Widerrufsrechte“ im Zusammenhang mit bestehenden Verbraucherdarlehensverträgen erlöschen sollen. Bislang galt dieses Widerrufsrecht für Darlehen, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen wurden grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern der Verbraucher gar nicht beziehungsweise nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Verbraucher nach Inkrafttreten des entsprechendes Gesetzes bei schon bestehenden Darlehensverträgen – die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden – nur noch drei Monate Zeit haben, von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Widerruf nur noch bis Mitte Juni

Bislang ist geplant, dass das entsprechende Gesetz zum 21. März 2016 in Kraft treten wird. Altverträge wären in diesem Fall wohl nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar.

Viele Verbraucher haben bislang von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich damit auch nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase hat ein wirksamer Widerruf von Altverträgen für viele Darlehensnehmer finanziell positive Auswirkungen. Selbst bei bereits abgelösten Darlehensverträgen kann nach den Entscheidungen mehrerer Gerichte nicht selten noch ein Widerruf erklärt und die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Verträge überprüfen lassen

Wir raten daher allen betroffenen Bankkunden – gerade auch im Hinblick auf den vorliegenden Beschluss des Bundeskabinetts – nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Für Vermittler stellt dies ein geeignetes Thema dar, um ihren Kunden einen enormen Geldvorteil zu verschaffen. Auch als Türöffner zur Neukundenakquise ist der Widerruf von Immobiliendarlehn hervorragend geeignet.

Über den Autoren: Matthias Hartmann ist Geschäftsführer des Portals Verbraucherhilfe24. Verbraucherhilfe24 ist auf die Abwicklung von Widerruf von Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen spezialisiert, und bietet Finanzdienstleistern und Versicherungsmaklern die Möglichkeit, die Dienstleistung in ihr Angebotsportfolio mit aufzunehmen. Ansprechpartner für Interessenten ist Daniel Kappes: vertrieb@verbraucherhilfe24.de

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