- Von Redaktion
- 08.02.2016 um 18:21
Vergessen, den Wasserhahn zuzudrehen und beim Nachbarn eine Überschwemmung verursacht? Für solche Fälle ist die private Haftpflichtversicherung ein Muss. Zahlt sie doch, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Das gilt allerdings nicht unbedingt für demenzkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung als nicht haftungsfähig gelten – obwohl die Krankheit nicht anzeigepflichtig ist. Wer eine Haftpflichtversicherung abschließt, muss eine Demenz nicht extra melden, sagt der Bund der Versicherten. Und Anbieter wie Arag, Allianz, Axa und Gothaer bestätigen, dass der Versicherungsschutz darunter nicht leidet.
Doch tatsächlich sieht es in der Praxis oft ganz anders aus, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die deutsche Alzheimergesellschaft hat die Erfahrung gemacht, dass Versicherer sehr wohl die Regulierung eines Schadens verweigern, wenn sie erfahren, dass ihr Kunde an Demenz erkrankt ist. Bärbel Schönhof, zweite Vorsitzende der Organisation sagt: „Unternehmen kassieren weiter die Prämien, lehnen eine Zahlung im Schadensfall aber mit der Begründung der Deliktunfähigkeit des Versicherten ab.“ Sie empfiehlt daher, den Versicherer auf jeden Fall zu informieren und die Policen auf entsprechende Ausschlüsse zu überprüfen.
Haftungsunfähig heißt, dass der Versicherer nicht zahlen muss
Da Demenzkranke gefährliche Situationen nicht mehr richtig einschätzen können, können Betroffene auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie gelten rechtlich als haftungsunfähig. Und der Versicherer muss dann nicht mehr einspringen. Dennoch sollten Kunden oder ihre Angehörigen Policen nicht vorschnell kündigen. Es sei immer besser, mit dem Versicherer zu sprechen und Sonderregeln zu vereinbaren, empfiehlt Schönhof.
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, Deliktunfähigkeit mitzuversichern. Das kostet laut dem Pressebericht bei der Axa zwischen 72 und 99 Euro jährlich. Auch die Gothaer sichert Schuldunfähigkeit mit ab.
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