- Von Redaktion
- 05.02.2016 um 09:29
Der betroffene Mann hat ein Ferienhaus in Moormerland, Ostfriesland. Im Februar 2012 war es dort knackekalt – Minustemperaturen im zweistelligen Bereich. Das Ferienhaus stand zu der Zeit leer, die Heizung fiel aus, Leitungen platzten. Daraus entstand ein ordentlicher Wasserschaden, die Kosten lagen bei 11.000 Euro.
Das Geld fordert der Besitzer von seinem Wohngebäudeversicherer zurück. Ein von ihm beauftragtes Ehepaar habe das Haus und auch die Heizung regelmäßig zweimal pro Woche überprüft. Die Heizung habe auf der Stufe zwischen der Schneeflocke und eins gestanden. Der Versicherer kontert, diese Einstellung sei bei Minusgraden nicht ausreichend und zahlt nicht.
Der Fall landete nach mehreren Instanzen schließlich beim Oberlandesgericht Oldenburg. Die Richter gaben dem Hausbesitzer Recht (Aktenzeichen: 5 U 190/14). Er habe keine vertraglichen Obliegenheiten verletzt. Das Ferienhaus sei ausreichend beheizt und gegen Frost gesichert gewesen. Die Ventile der Heizkörper hätten zumindest auf der „Sternstufe“ gestanden und das „Ferienprogramm“ habe eine Frostsicherung enthalten. Die Heizung sei auch ausreichend kontrolliert worden, so die Oberrichter weiter.
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