- Von Redaktion
- 03.02.2016 um 17:22
Pfefferminzia: Auf Ihrer Webseite heißt es, dass Verbraucherhilfe24 sich als Anlaufstelle für geschädigte Verbraucher sieht. Wie genau helfen Sie Verbrauchern?
Matthias Hartmann: Verbraucherhilfe24 ist ein Portal für Verbraucherrechte. Es basiert auf der Zusammenarbeit und Vermittlung von Spezialisten im Bereich des Verbraucherschutzes. Gemeinsam ermitteln und archivieren wir bedeutsame Urteile aus dem bankenrechtlichen Bereich und unterstützen Verbraucher durch Leistungen, ihr Recht und ihr Geld (zurück) zu bekommen.
Wir helfen Verbraucher also zum Beispiel bei der Prüfung vorhandener Verträge durch spezialisierte Anwälte aus Sparten wie laufende Immobiliendarlehen, laufende sowie gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen und der Sparte „Versicherungsschaden“. Da fallen zum Beispiel Fälle darunter, bei denen die Leistung bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird.
Ebenfalls übernehmen wir die komplette Kommunikation mit allen Vertragspartnern und bieten Begleitung in der Abwicklung.
Was kostet das die Verbraucher?
Nach einer kostenfreien Überprüfung von Verträgen in allen Sparten, entscheidet der Kunde, wie er uns beauftragt. Es besteht die Möglichkeit, dass Kunden die Partneranwälte direkt mandatieren), dass die Abwicklung über eine Rechtsschutzversicherung läuft oder das die Kostenübernahme von Anwalts-, Gerichts- und Sachbearbeitungskosten durch die Verbraucherhilfe24 erfolgt. Hierbei wird der erreichte wirtschaftliche Ertrag dann 50:50 mit dem Kunden geteilt.
Welche Punkte führen in der Versicherungsbranche immer wieder zu negativen Folgen für die Verbraucher?
Zu geringe Auszahlungen, beziehungsweise prognostizierte Ablaufleistungen werden nicht erreicht. Zu hohe Kosten oder ungerechtfertigte Gebühren. Und häufig unnötige Leistungsverweigerungen.
Der BGH hat im Juli 2015 entschieden, dass Kunden bei einer Rückabwicklung von Lebenspolicen mehr Geld bekommen. Häufen sich seitdem Anfragen bei Ihnen?
Wir arbeiten inzwischen mit rund 1.400 aktiven Kooperationspartnern zusammen, täglich kommen neue Partner hinzu. Daraus resultieren zurzeit zwischen 50 und 100 Anfragen pro Tag – Tendenz steigend.
Welche Folgen wird dieses Urteil für die Lebensversicherungen haben?
Für die Versicherungsbranche hat das weitreichende Konsequenzen. Laufende Verträge können rückabgewickelt werden, ebenfalls Verträge, die vor langer Zeit bereits gekündigt wurden. Das gleiche gilt für Verträge, die regulär abgelaufen sind. Verbraucher, die mit der Ablaufleistung nicht zufrieden sind, sollten ihre Verträge überprüfen lassen. Eine Rückabwicklung ist in den meisten Fällen die bessere Alternative. Laut Verbraucherzentrale rechnet die Allianz mit einem Volumen von rund 400 Milliarden Euro für die Versicherungsbranche.
Wann würden Sie Kunden raten, ihre bestehende Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen?
In erster Linie ist es sinnvoll, einen möglichen Widerspruch zu prüfen, wenn ein Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen möchte – aus welchen Gründen auch immer – da in der Regel ein Widerspruch mehr Ertrag als eine Kündigung für den Kunden bedeutet. Ein Widerspruch kommt für Verträge infrage, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Überprüfung von allen bereits gekündigten und regulär ausgelaufenen Verträgen. Bei laufenden Lebens- oder Rentenversicherung ist darauf zu achten, dass der Widerspruch wirtschaftlich sinnvoll ist.
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