- Von Redaktion
- 26.01.2016 um 11:37
Ähnlich wie Hausbesitzer kann die Räumpflicht auch Mieter treffen – und zwar dann, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Das erklärt das Portal Geld.de. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, dann können auf Hausbesitzer oder Mieter hohe Schadensersatzforderungen zukommen. In diesem Fall hilft jedoch der Haftpflichtschutz weiter.
Wer als Passant auf einem geräumten Weg ausrutscht und sich verletzt, bei dem könnte der gesetzliche Unfallschutz greifen – allerdings nur, wenn sich der Unfall auf dem Arbeitsweg ereignet. Für alle anderen Fälle ist die private Unfallversicherung zuständig. Ausnahme: Der Verunfallte hat sich grob fahrlässig verhalten, dann kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Außergewöhnlich viel Schnee kann zudem zur Belastungsprobe für Dächer und Wintergärten werden. Halten sie dieser nicht Stand, dann benötigen Immobilienbesitzer eine private Elementarschadenversicherung.
Ebenfalls eine mögliche Gefahr im Winter: Rohrbrüche. Bei diesen Schäden greifen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – es sei denn, die Bewohner haben nicht ausreichend geheizt. Dann kann auch hier der Versicherer die Leistung verweigern.
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