- Von Redaktion
- 20.01.2016 um 11:28
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Verbraucher, die zwischen Mitte 1994 und 2007 eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, ihrem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern (Urteil vom 7. Mai 2014, Aktenzeichen IV ZR 76/11).
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, lehnen manche Versicherer aber die Rückabwicklung derzeit ab. Sie berufen sich dabei auf eine Verfassungsbeschwerde, die zum Thema noch ansteht. So schreiben etwa Ergo und Generali in Briefen an ihre Kunden, dass es „derzeit unklar ist, ob das Urteil (…) überhaupt Bestand haben wird“.
Die Verbraucherschützer sehen das kritisch. Der Bundesgerichtshof habe als letzte Instanz ein Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt, das bereits jetzt geltendes Recht sei. . „Das ist ein plumper Versuch der Versicherungsbranche, berechtigte Ansprüche zu ignorieren“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Sie rät Betroffenen daher, dranzubleiben. Die Verfassungsbeschwerde könne zwar klären, ob die Versicherer aufgrund des BGH-Urteils Forderungen gegen den deutschen Staat geltend machen können. „Auf bereits bestehende Verpflichtungen der Versicherer gegenüber ihren Kunden hat diese Entscheidung jedoch keinen Einfluss.“ Wer einem Versicherungsvertrag jetzt widerspreche, sichere sich Ansprüche gegenüber seinem Versicherer, an denen auch die Verfassungsrichter später nicht rütteln könnten.
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