- Von Redaktion
- 18.01.2016 um 19:15
Im vorliegenden Fall kündigte die Versicherung einer Frau aus Mühlheim ihren Vertrag, obwohl dieser seit über 20 Jahren bestand. Dann gab es zwei kleinere Sturmschäden, und die Frau reichte in kurzer Zeit mehrere Schadensmeldungen ein. Insgesamt beliefen sie sich lediglich auf 600 Euro. Dennoch wurde ihr gekündigt.
Solche Fälle kämen durchaus häufiger vor, berichtet Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Versicherungsboten. Und fast immer sei es so, dass nicht der Umfang der Kosten das entscheidende dafür sei, sondern die Dichte der Meldungen. Ihre Erklärung: „Drei kleinere Fälle sind für den Versicherer mehr Arbeit als ein großer, die Verwaltungskosten sind höher“, sagt Weidenbach.
Das Problem dabei: Wem einmal gekündigt wurde, findet nur schwer einen neuen Anbieter. Wie in anderen Versicherungssparten auch, erkundigt sich die neue Gesellschaft nach Vorschäden des potenziellen Kunden beim bisherigen Versicherer. So kann es sein, dass sie daraufhin Zuschläge fordert oder den Antrag ganz ablehnt.
Da die Gebäudeversicherung ein absolutes Muss für jeden Hauseigentümer sei, empfiehlt Verbraucherschützerin Weidenbach, trotz Kündigung mit dem bisherigen Anbieter nachzuverhandeln. So könne man eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren. Manchmal geht nichts mehr. Bei Leitungswasserschäden befürchtet die Versicherung beispielsweise grundsätzlich marode Rohre und dementsprechend seien weitere Schäden schlicht zu erwarten.
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