- Von Redaktion
- 15.01.2016 um 15:46
Was war geschehen?
Ein Bauer entschließt sich dazu, 90 Milchkühe bei einem Unternehmen aus Wismar zu leasen. Kostenpunkt: 4.000 Euro – im Monat. 2014 kann der Landwirt die Raten nicht mehr bezahlen. Zwei Mitarbeiter des Leasingunternehmens kommen daraufhin vorbei, um sich vor Ort einen Überblick über die Lage zu verschaffen.
Dabei fällt auf: Von den 90 Kühen sind nur 34 nicht mehr da. 16 Kühe hat der Landwirt schlachten lassen, der Rest sei verstorben, meint der Bauer. Das Unternehmen verklagt daraufhin den Bauern.
Das Urteil
Das Amtsgericht Lüdenscheid verurteilt den Landwirt wegen „Veruntreuender Unterschlagung“ in 16 Fällen. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro zahlen. Die Begründung: Geleaste Kühe dürfen ohne Absprache mit dem Eigentümer nicht einfach so geschlachtet werden.
Und dem Bauer dürfte weiterer Ärger drohen. Er wird nämlich auch verdächtigt, 1,7 Millionen Liter Gülle in die Neyetalsperre geleitet zu haben. Die Gülle war aus einem Tank des Landwirtes in den Neyebach und dann in die Talsperre geflossen; die Strafverfolger gehen davon aus, dass der Landwirt selbst die Schieber des Gülletanks öffnete. Dieser streitet das aber vehement ab und spricht von Sabotage.
Güllekatastrophe mit hohen finanziellen Folgen
Auf jeden Fall geht es hier um richtig viel Geld. Die Schadenssumme, die die Stadtwerke vom Bauern beziehungsweise von seiner Versicherung verlangen, liegt im sechsstelligen Bereich. Einmal musste die Versicherung schon ran. Bereits im November 2014 war Gülle vom Hof des Mannes in die Neye geflossen. Wie viel Geld sie dafür bekamen, sagen die Stadtwerke nicht. „Es war ein vergleichsweise kleiner Betrag“, heißt es.
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