Ein Lehrer: Die Weiterbildungspflicht kommt auf die Makler unvermeidlich zu. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 06.01.2016 um 12:30
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Die Pflicht zur Weiterbildung wird kommen. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) sieht die Branche mit dem Qualifikations-System „gut beraten“ gut vorbereitet. Die Aufsicht der Vermittler gehöre hingegen auf den Prüfstand.

Das Europaparlament hat die neue EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) am 24. November 2015 verabschiedet. Einer der zentralen Punkte ist die Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung, die mit der Umsetzung der IDD in deutsches Recht zwangsläufig auf die Makler zukommen wird.

Die Anforderungen der Branche an die Fortbildung der Versicherungsmakler sind in den vergangenen Jahren immer anspruchsvoller geworden. „Was bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten ist, wie Lieferketten zu versichern sind und wie eine Cyberversicherung funktioniert“, nennt Hans-Georg Jenssen, Vorstand des Verband Deutscher Versicherungsmakler, einige der Punkte, die die Aufgabe der Vermittler komplexer haben werden lassen. Selbst eine Hausratversicherung sei in den Bedingungen heute anspruchsvoller als noch vor zehn Jahren.

Maklerjob wird immer komplexer

Hinzu kommen Lebensentwürfe der Kunden, die individuell und vielfältig gestaltet sind und ein hohes Beratungsgeschick erfordern. „Keine Frage – ein Makler sollte sich stets weiterbilden, um immer das Ohr am Puls des Marktes und der Zeit zu haben“, betont Jenssen. Der VDVM und andere Verbände haben daher die Pflicht zur Fortbildung begrüßt.

Im Jahr 2007 wurde dank der ersten Versicherungsvermittlerrichtlinie mit dem Sachkundenachweis eine Mindestqualifikation eingeführt, die 240 Stunden Lerninhalte umfasst. „Das reicht für den Einstieg, aber nicht auf Dauer“, sagt Jenssen. Der Markt biete eine große Zahl an Weiterbildungen, die über Produktschulungen weit hinausgehen. Eine Brancheninitiative der Assekuranz, an der sich auch der VDVM beteiligt hat, hat zudem ein eigenes System „gut beraten“ entwickelt, mit dem durch den Besuch von zertifizierten Weiterbildungsvorträgen Bildungspunkte erzielt werden können.

„Gut beraten“ habe Ordnung in den bisweilen unübersichtlichen Markt gebracht und sei nun nach zwei Jahren in der Branche verbreitet und akzeptiert. Mehr als 100.000 Vermittler haben dort bereits ein Weiterbildungskonto.

Hat „gut beraten“ Zukunft?

Es gibt jedoch keine Garantie, dass der Gesetzgeber das „gut beraten“-Konzept im Rahmen der IDD-Regulierung offiziell bestätigen wird. Schließlich ist es nicht staatlich kontrolliert und sehr breit und offen konzipiert. „Natürlich wird es Anpassungen geben – die Richtlinie spricht von 15 Stunden pro Jahr, wir haben derzeit das Doppelte über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen“, sagt Jenssen. Der VDVM-Vorstand hat keinen Zweifel, dass die Politik ein vom Markt akzeptiertes Bildungssystem bei der IDD-Umsetzung berücksichtigen wird: „Denken sie an den Sachkundenachweis und den Abschluss als Versicherungsfachmann IHK, auch hier wurde eine bereits bestehende Ausbildung der Branche als Blaupause genommen und leicht angepasst.“

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