In Deutschland ist der Verkauf von Raketen, Böllern & Co. lediglich an den drei Tagen vor Neujahr erlaubt. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 29.12.2015 um 14:56
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Silvester zählt erfahrungsgemäß zu den schadenträchtigsten Tagen eines Jahres. Verirrte Raketen auf Balkonen, Böller im Hausflur oder in Brand geratene Autos sind beim Feuerwerk zum Jahreswechsel keine Seltenheit. Welche Versicherungen für Silvester-Schäden an Häusern, Autos und auch Personen aufkommen, hat der Versichererverband GDV hier zusammengestellt.

Hier lesen Sie die Zusammenfassung des GDV.

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