- Von Redaktion
- 11.12.2015 um 15:55
Mit dem sechsten Lebensjahr legt man den Grundstein für seine Ausbildung. Im weiteren Arbeitsleben bildet man sich fortlaufend weiter und erweitert sein Wissen. Diese angeeigneten Kenntnisse, die während des Arbeitslebens erworben werden, sind die Grundlage der eigenen Fertigkeiten – auf Basis derer ein entsprechender monatlicher Lohn verdient werden kann. So liegt der Wert der Lebensarbeitskraft eines Mechatronikers bei durchschnittlich über 1,5 Millionen Euro.
„Wäre sich der Kunde bewusst, über welche Summen wir hier sprechen, würde ihm besser bewusst werden, warum die Absicherung der eigenen Arbeitskraft auch mal teurer als die Kfz-Versicherung sein kann“, bringt Maximilian Buddecke, Leiter Maklervertrieb der Bayerischen, das Problem auf den Punkt.
Schutz der eigenen Arbeitskraft
Wie schützen wir uns aber vor den finanziellen Folgen, wenn wir die Fertigkeiten zwar erlangt haben, aber die Fähigkeit, diese entsprechend einzusetzen, verlieren? Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig. Welche Lösung im Einzelfall Sinn ergibt, muss individuell geprüft werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet einen umfassenden Schutz des Einkommens und leistet, sobald man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr imstande ist, den Beruf, so wie man ihn einst ausgeübt hat, zur Hälfte zu bestreiten. Dabei ist es vollkommen egal, ob die gesundheitliche Einschränkung psychisch, physisch oder psychosomatisch bedingt ist. Sollte also ein Mechatroniker aufgrund einer Allergie gegen die verwendeten Schmierstoffe nicht mehr arbeiten können, würde die BU leisten. Sie darf bei guten Bedingungen nicht abstrakt verweisen und verlangen, er könne verstärkt am PC arbeiten.
Eine Erwerbsminderungsrente als zusätzliche Absicherung
Die staatliche Erwerbsminderungsrente (EU) würde hingegen erst leisten, wenn der Mechatroniker außerstande wäre, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Dabei wird allerdings nicht der Beruf geprüft, sondern jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es dabei erst, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden zu arbeiten. In dem Fall, dass ein Arbeitnehmer über ein Jahr lang keine Anstellung mit einer verringerten Stundenzahl erhält, leistet die volle EU bereits bei einer Stundenzahl von sechs Stunden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren