Sparkasse: Alle Bankkunden müssen künftig ihre Steuer-ID für Freistellungsaufträge hinterlegen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 07.12.2015 um 16:01
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Zum Jahreswechsel treten so einige neue Regelungen in Kraft. Dazu gehören das besiegelte Ende der 10-stelligen Kontonummer sowie die Steuer-ID-Pflicht für Kindergeldzahlungen. Letzteres gilt nun auch für Freistellungsaufträge. Deshalb sollten Bankkunden unbedingt prüfen, ob sie ihre Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben.

Alles Neue zum Thema Freistellungsauftag lesen Sie hier. Infos zur Steuer-ID-Pflicht des Kindergeldes bekommen Sie hier und mehr Wissen zum Sepa-Verfahren gibt es hier.

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