Carsten Maschmeyer mit Ehefrau Veronica Ferres. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 29.11.2015 um 14:26
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Hat Carsten Maschmeyer als AWD-Chef im Jahr 2008 heimlich Aktien des Konkurrenten MLP in großem Stil gekauft? MLP will es wissen und hat eine Auskunftsklage beim Landgericht Heidelberg eingereicht. Sollten die Vorwürfe stimmen, müsste Maschmeyer MLP viel Geld zurückzahlen.

Der Finanzvertrieb MLP hat vor dem Landgericht Heidelberg Auskunftsklage eingereicht. Die MLP-Spitze will wissen, ob im Jahr 2008 der damalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer sich mit mehreren Banken abgesprochen hat, um gemeinsam MLP-Aktien zu kaufen. Das berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) in ihrer Online-Ausgabe.

Der AWD-Gründer soll noch vor 2008 Gespräche über eine Fusion oder Übernahme mit der MLP-Spitze geführt haben. Diese sollen jedoch an unterschiedlichen Geschäftspraktiken und Kunden-Zielgruppen gescheitert sein. Nun verdächtigt die MLP Maschmeyer laut RNZ, daraufhin klammheimlich MLP-Aktien im großen Stil gekauft zu haben. Dabei soll der AWD-Chef von einer deutschen Großbank sowie einer weiteren Bank unterstützt worden sein.

MLP vermutet: Aktienkauf mit Banken abgesprochen

Die MLP vermutet, dass Maschmeyer und die Banken den Kauf von MLP-Aktien seit Februar 2008 abgesprochen haben. Im Mai 2008 gab es Dividendenausschüttungen – auch an den AWD-Chef. Mit ihrer Auskunftsklage will MLP wissen, auf wie viele Aktien Maschmeyer am 16. Mai 2008 – dem Tag der Dividendenzahlungen – Zugriff hatte. Denn sollte der damalige AWD-Chef die Schwelle von 3, 5 oder 10 Prozent überschritten und dies nicht gemeldet haben, müsste er die erhaltenen Dividenden zurückzahlen.

Auch wenn Maschmeyer selbst zu diesem Zeitpunkt gar nicht so viele MLP-Aktien besessen haben sollte: Sollte dem Aktienkauf tatsächlich eine Absprache mit der Bank zugrunde gelegen haben, wären die Aktien ebenfalls Maschmeyer zuzurechnen – und er müsste die Dividenden trotzdem zurückzahlen.

Die Entscheidung in der Auskunftsklage soll am 30. Dezember fallen. Das Gericht empfiehlt allerdings eine gütliche Einigung. Ob Maschmeyer sich darauf einlassen wird, ist derzeit noch unklar.

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