- Von Redaktion
- 29.11.2015 um 14:14
Im Streit um alte, hochverzinste Bausparverträge, die derzeit massenweise vonseiten der Bausparkassen gekündigt werden (wir berichteten), hat das Landgericht Stuttgart jetzt einer Bausparerin Recht gegeben: Die Bausparkasse muss den Vertrag weiterführen. Über den Fall berichtete die F.A.Z.
Der Fall
Eine Frau schloss 1999 bei der Bausparkasse Wüstenrot einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 100.000 D-Mark ab. 2002 hatte sie die vereinbarte Mindestsumme angespart, so dass der Vertrag zuteilungsreif wurde und theoretisch ein Kredit hätte abgerufen werden können. Das tat die Kundin jedoch nicht, sondern sparte weiter. Auf das angesparte Geld erhielt sie 4,5 Prozent Zinsen jährlich.
Wie viele andere Bausparkassen möchte auch Wüstenrot sich von alten, zu kostspielig gewordenen Verträgen lösen und kündigte den Vertrag zum 24. Juli 2015 – es waren mehr als zehn Jahre Frist nach Zuteilungsreife des Vertrags verstrichen. Die volle Bausparsumme war allerdings noch nicht erreicht.
Das Urteil
Die Kundin klagte gegen Wüstenrot und bekam Recht: Die Bausparkasse muss den Vertrag weiterführen. Damit folgte das Gericht in diesem Fall nicht der Argumentation der Bausparkasse, die Kundin hätte den Bausparvertrag als günstige Kapitalanlage missbraucht, ohne die Absicht, ein Darlehen in Anspruch nehmen zu wollen.
Demgegenüber hatte die Verteidigung der Kundin argumentiert, dass eine solche Absicht nirgendwo ablesbar sei – und eine Kündigung nicht auf eine vermutete Absicht aufgebaut werden könne. Schließlich enthalte der Vertrag sogar eigens Bedingungen für den Fall, dass das Baudarlehen nicht abgerufen würde.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart widerspricht damit dem Gros der Entscheidungen, die bundesweit von Gerichten in ähnlichen Fällen bislang getroffen wurden. Wüstenrot sieht die Auswirkung des jüngsten Urteils auf zukünftige Gerichtsentscheidungen daher als begrenzt an, sagte ein Unternehmenssprecher der F.A.Z.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren