- Von Redaktion
- 13.11.2015 um 14:44
Zieht ein Sturm auf, gilt besondere Vorsicht, damit niemand durch Ihr Hab und Gut einen Personen- oder Sachschaden erleidet. Deshalb sollten Sie beispielsweise Blumentöpfe und Gartenmöbel gut sichern. Und auch ein Auge auf kranke, alleinstehende oder besonders hochgewachsene Bäume haben.
Wer zahlt wenn es zum Schaden kommt?
Grundsätzlich hilft die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht weiter, wenn Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Verkehrssicherungspflichten verletzen und jemand Drittes dadurch einen Schaden erleidet. Wird hingegen die eigene Immobilie beschädigt, dann springt die Wohngebäude-Versicherung ein. Hat der Sturm Gegenstände innerhalb von Haus oder Wohnung zerstört, dann ist die Hausrat zuständig.
Für das eigene Auto gilt: Der Schaden wird von der Teilkasko übernommen. Voraussetzung: Ein Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometer verursacht unmittelbare Schäden am versicherten Fahrzeug. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet zudem die Vollkasko.
Das sagt die Sturm-Statistik
Laut einer Umfrage der Gothaer Versicherung hatten bereits 29 Prozent der Befragten einen Sturmschaden. Die Angst davor liegt jedoch wesentlich höher. So fürchten sich 67 Prozent der Deutschen vor starkem Wind. Regen (38 Prozent) und Hagel (35 Prozent) lösen hingegen bei deutlich weniger Menschen Furcht aus.
Die Prognose des GDV: Bis Ende des Jahrhunderts könnten Stürme um mehr als 50 Prozent häufiger auftreten. Besonders starke Stürme, wie sie heute alle 50 Jahre vorkommen, könnten dann alle zehn Jahre eintreten.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren