Die Teilnehmer des 12. AfW-Hauptstadtgipfel mit Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium (10. von links). © Oliver Lepold
  • Von Redaktion
  • 11.11.2015 um 09:30
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Warum die Dualität zwischen Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung unbedingt erhalten bleiben sollte, erklärte Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium beim AfW-Hauptstadtgipfel.

Die Dualität zwischen Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung soll unbedingt erhalten bleiben. Das sagte der CDU-Politiker und Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium Michael Meister auf dem Hauptstadtgipfel des Beratungsverbands AfW.

Zu wenig Honorarberater

Durch die erfolgte Regulierung über das Honoraranlageberatungsgesetz habe man das Ziel im Koalitionsvertrag, die Honorarberatung weiterzuentwickeln, umgesetzt. „Wenn man sich die Zahl der Honorarberater anschaut, sind unsere Erwartungen nicht erfüllt worden“, bekannte Meister, der das Potenzial für eine Zunahme der Honorarberatung noch lange nicht ausgeschöpft sieht.

Ein Nebeneinander beider Beratungsformen wird auch in der neuen Gesetzgebung weiterbestehen. „Keine der beiden Beratungsformen soll privilegiert oder benachteiligt werden, darauf werden achten“ betonte Meister vor rund 40 AfW-Fördermitgliedern. Angestrebt ist ein Nebeneinander auf Augenhöhe, auch wenn man das auf europäischer Ebene womöglich anders sehe.

>> Weitere Informationen zum AfW-Hauptstadtgipfel finden Sie hier

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