- Von Redaktion
- 30.10.2015 um 11:34
Ab Januar 2017 müssen alle Anbieter von Riester- und Rürup-Renten ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden, das in Inhalt und Aufbau gesetzlich normiert ist. Ziel des einheitlichen Standards ist es laut Bundesfinanzministerium, Riester- und Rürup-Produkte besser vergleichbar zu machen. Für nicht-geförderte Altersvorsorge-Produkte gelten die neuen Regeln allerdings nicht.
Das Formular soll künftig einheitliche Angaben zu wesentlichen Merkmalen sowie vergleichbare Informationen zu Chancen und Risiken, Garantien und Kosten der Produkte enthalten. Zudem sollen Versicherer und Fondsgesellschaft gezwungen sein, bestimmte Kosten- und Renditekennziffern einheitlich zu ermitteln.
Für diesen Zweck ordnen PIA und Fraunhofer-Institut die Altersvorsorge-Produkte in fünf Chancen-Risiko-Klassen ein. Basis des Ganzen soll ein mathematisches Simulationsverfahren sein, das aufgrund von Wahrscheinlichkeitsrechnungen produkt- und tarifspezifisch kategorisiert.
Ebenfalls einheitlich berechnet werden sollen nun auch die Effektivkosten. Da diese dem Kunden anzeigen, wie sich die Gesamtkosten langfristig auf die Rendite des Produkts auswirken.
Wie das Versicherungsjournal schreibt, haben die Gesellschaften zu dem neuen Verfahren allerdings noch einige offene Fragen. So heißt es in dem Bericht, dass beispielsweise die Deutsche Asset & Wealth Management sich noch nicht darüber klar sei, wie man die über 100 Fonds des Hauses eindeutig klassifizieren solle. Die PIA selbst scheint die Einteilung allerdings nicht als Problem zu sehen. Wie das Magazin weiter berichtet, heißt es von dort, die Risikoeinteilung sei unkompliziert möglich, da sie immer vom riskantesten Produkt ausgehen würde.
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