- Von Redaktion
- 08.10.2015 um 16:34
Vor dem OLG Saarbrücken (Aktenzeichen 5 U 64/13) musste sich ein Versicherungsmakler dagegen wehren, seinen Kunden nicht ausreichend über Nachteile eines Versicherungsvertrags aufgeklärt zu haben.
Der Streitpunkt: Der Makler hatte einem Kunden eine Rürup-Rente vermittelt. Allerdings konnte er nicht nachweisen, dass er diesen darauf hingewiesen hatte, dass das Kapital nicht jederzeit verfügbar sei.
Der Kunde hatte geklagt. Das Gericht gab ihm Recht.
Die Begründung: Gibt es in der Beratungsdokumentation keine Hinweise darauf, dass der Makler über die Nachteile aufgeklärt hat, so ist davon auszugehen, dass es an der Beratung gemangelt habe. Der Verweis auf die Versicherungsbedingungen allein reiche nicht aus.
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