© Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.10.2015 um 16:34
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:30 Min

Wollen sich Makler vor dem Vorwurf der Falschberatung schützen, müssen sie ihre Beratungsleistung detailliert dokumentieren. Andernfalls haben sie vor Gericht keine Chance, heißt es in einem aktuellen Urteil.

Vor dem OLG Saarbrücken (Aktenzeichen 5 U 64/13) musste sich ein Versicherungsmakler dagegen wehren, seinen Kunden nicht ausreichend über Nachteile eines Versicherungsvertrags aufgeklärt zu haben.

Der Streitpunkt: Der Makler hatte einem Kunden eine Rürup-Rente vermittelt. Allerdings konnte er nicht nachweisen, dass er diesen darauf hingewiesen hatte, dass das Kapital nicht jederzeit verfügbar sei.

Der Kunde hatte geklagt. Das Gericht gab ihm Recht.

Die Begründung: Gibt es in der Beratungsdokumentation keine Hinweise darauf, dass der Makler über die Nachteile aufgeklärt hat, so ist davon auszugehen, dass es an der Beratung gemangelt habe. Der Verweis auf die Versicherungsbedingungen allein reiche nicht aus.

 

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content