- Von Redaktion
- 29.09.2015 um 18:34
Die Tipps hat das Online-Verbrauchermagazin Finanztip zusammengestellt. Weitere Infos gibt es hier.
1. Fahrerkreis einschränken
Je weniger Fahrer das Auto benutzen dürfen, desto günstiger wird die Versicherung. Vor dem Abschluss sollten sich Verbraucher daher genau überlegen, wie der Fahrerkreis definiert wird. Der Ehepartner ist dagegen meist kostenlos mitversichert.
2. Selbstbeteiligung wählen
Eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung senkt die Prämien. Als Daumenregel empfiehlt Finanztip in der Teilkasko 150 Euro, in der Vollkasko 300 Euro Selbstbehalt. Doch wenn ein noch höherer Eigenanteil die Versicherung günstiger macht, ist in der Vollkasko auch dies denkbar.
3. Kleinere Schäden selbst bezahlen
Reguliert die Versicherung einen Schaden, senkt sie im Gegenzug den Schadenfreiheitsrabatt eines Fahrers. Dadurch wird die Versicherungsprämie ab dem kommenden Jahr teurer. Solange ein Schaden günstiger ist als der Aufschlag des Beitrags, lohnt es sich, kleine Schäden selbst zu zahlen. Bei der Haftpflicht im Schnitt bis 1.500 Euro, in der Vollkasko bis 1.300 Euro.
4. Rabattschutz sinnvoll einsetzen
Ein Rabattschutz verhindert nach einem Unfall, dass man in der Schadenfreiheitsklasse niedriger eingestuft wird. Diese Klausel lohnt sich statistisch gesehen bei einem Mittelklassewagen in der Haftpflichtversicherung nur, wenn der Zusatz nicht mehr als rund 100 Euro kostet. Falls der Rabattschutz teurer ist, sollte man darauf besser verzichten und kleine Schäden selbst begleichen. Die Klausel bindet den Versicherten auch an seinen Anbieter: Der Rabattschutz lässt sich nicht zu einer anderen Versicherung mitnehmen. Die beim ursprünglichen Versicherer geretteten Schadenfreiheitsklassen gehen beim Wechsel daher verloren.
5. Werkstattbindung erlauben
Wählt der Versicherte eine Werkstattbindung, spart er zwischen 10 bis 30 Prozent Prämie, je nach Anbieter. Bei geleasten oder fremdfinanzierten Autos scheidet diese Option oft aus: Hier ist meist festgelegt, dass der Wagen nur in Vertragswerkstätten des Herstellers repariert werden darf.
6. Kilometer reduzieren
Die gefahrenen Kilometer sollten realistisch, aber möglichst tief angesetzt werden. Im Notfall kann der Versicherte seine gefahrenen Kilometer während des Versicherungsjahrs durch einen Anruf bei seinem Anbieter nach oben korrigieren.
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