Schwarze Schwäne auf einem Golfplatz: Obwohl alte Lebensversicherungen von manchen Sparern als schwarze Schwäne abgestempelt werden, stehen sie in Wirklichkeit viel besser da, als es ihr Ruf zumuten lässt. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 21.09.2015 um 14:45
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Lohnen sich im Niedrigzinsumfeld noch Lebensversicherungen? Vor allem bei alten Verträgen glauben heutzutage viele Menschen, dass sie nicht mehr lukrativ sind und kündigen diese deshalb. Warum das ein schwerer Fehler ist, lesen Sie hier.

Auf Lebensversicherungen – einst die beliebteste Altersvorsorge der Deutschen – herrscht nahezu eine Hexenjagd. Die Zinsen seien zu niedrig und womöglich könne mancher Versicherer sie nicht mehr aufbringen, heißt es immer öfter. Ein Irrtum, warnt Spiegel-Kolumnist und Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen und rät davon ab, Lebensversicherung zu kündigen.

Altverträge – goldene Gans oder schwarzer Schwan?

Dabei sollten Verbraucher zwischen alten und neuen Verträgen unterscheiden. Zu alten Verträgen gehören alle, die bis 2004 abgeschlossen waren. Diese Policen zeichnen sich durch zum Teil hohe Garantieverzinsungen von bis zu 4 Prozent aus, und ihre Auszahlung ist komplett steuerfrei.

Das hat sich inzwischen geändert. Das aktuelle Niedrigzinsumfeld belastet sowohl Versicherer als auch Sparer. Während 3,25 Prozent vor 15 Jahren noch einen mageren Zins darstellten, gelten sie heute als ein Top-Zins. So garantiert eine 2002 abgeschlossene geförderte Riester-Rente bei gleicher Zahlung später doppelt so viel Rente als eine aus dem Jahr 2014. Für solche alten Verträge gilt also grundsätzlich: Nicht kündigen, so der Experte.

Rasche Entscheidungen meiden

Wer in Geldnot ist und deshalb seine Lebensversicherung kündigen will, sollte sich über andere Möglichkeiten informieren. So können Verbraucher ihre Verträge verkaufen, beleihen oder mit einer Rückkaufsoption verkaufen. Wer etwa Zeit hat, kann auch überprüfen, ob er seinen Vertrag rückgängig machen kann. Manche nach 2004 abgeschlossenen Verträge erhalten nämlich einen Fehler bei der Widerrufsklausel und können komplett rückabgewickelt werden. Egal für welche von diesen Optionen sich der Sparer entscheidet, sollte er sich Schnellschüsse zum Ende des Vertrags sparen. Denn so kann man nicht nur schöne Zinsen, sondern auch Steuervorteile verlieren.

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