- Von Redaktion
- 08.09.2015 um 10:38
Worum geht es?
Der BVK wirft Check24 vor, die Erstinformation beim Kunden nicht transparent genug durchzuführen und die gesetzlichen Vorgaben für die Beratung nicht vollumfänglich zu erfüllen.
Warum geht der BVK nur gegen Check24 und nicht auch gegen andere Vergleichsportale vor?
Weil man üblicherweise zuerst eine Musterklage führt. Check24 ist das größte der Portale auf dem Markt. Eine Klage gegen den Marktführer hat Signalwirkung. Die anderen Portale müssten ihre Geschäftspolitik wohlzwangsläufig ändern, wenn die Klage des BVK gegen Check24 Erfolg hat.
Welche Erfolgsaussichten hat die Klage?
Das ist offen. Check24 beruft sich darauf, dass die Vergleiche und die ebenfalls angebotene telefonische Beratung ausreichend seien, um die gesetzlichen Anforderungen als Makler zu erfüllen. Der BVK argumentiert mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und hat hierzu ein Gutachten von Professor Hans Peter Schwintowski von der TU Berlin anfertigen lassen. Die Rechtslage könnte sich womöglich mit Umsetzung der neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) künftig ändern. Das hat aber laut BVK keinen Einfluss auf den aktuellen Streitfall.
Was würde für Check24 eine Niederlage vor Gericht konkret bedeuten?
Das hängt natürlich vom Urteil ab. Denkbar ist, dass Check24 Auflagen gemacht werden, die Beratung individueller und umfassender zu leisten. Auch ein Vermittlungsverbot wie im Fall Tchibo ist theoretisch möglich.
Wann werden Details zur Klage bekannt?
Sobald die Klage dem Landgericht München zugegangen ist und angenommen wurde. Noch gibt es kein Aktenzeichen. Der BVK will dann umgehend weitere Informationen bekannt geben.
Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Das kann dauern. Beispiel: der Fall Tchibo – der Verein Wirtschaft im Wettbewerb WiW hatte unterstützt vom AfW im Juli 2009 gegen die Online-Vermittlung von Versicherungen durch den Kaffeeröster geklagt. Zwischen Klage und Urteil in der Erstinstanz vor dem Landgericht Hamburg vergingen zehn Monate. Die Berufungsinstanz entschied indes erst dreieinhalb Jahre später im Dezember 2012 gegen Tchibo. Das Unternehmen hatte allerdings den Vertrieb bereits zum Jahresende 2010 eingestellt. BVK-Präsident Michael H. Heinz rechnet im aktuellen Fall mit etwa einem Jahr bis zur Entscheidung in der ersten Instanz.
Wie ist der Sachverhalt in der IDD (Angleichung der verschiedenen Vertriebswege) geregelt?
Die IDD steht in Brüssel kurz vor der Verabschiedung. Sie umfasst neue Beratungsgrundsätze für Versicherungsanlageprodukte, Transparenzbestimmungen und Richtlinien zur Vermeidung von Interessenskonflikten sowie Weiterbildungspflichten für Versicherungsvermittler. Geplant ist auch, die verschiedenen Vertriebswege für Versicherungen anzugleichen. Auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat die Portale bereits kritisiert wegen unzureichender Produktinformation. Bis zur Umsetzung in nationales Recht (hier haben die EU-Staaten zudem einen gewissen Spielraum) vergehen allerdings in der Regel zwei Jahre. Meist sind dann auch noch Übergangsregelungen vorgesehen.
Was würde es bedeuten, wenn die IDD während des Verfahrens in Kraft tritt?
Angesichts des Zeithorizonts der Umsetzung ist das unwahrscheinlich. „Bei einer neuen rechtlichen Grundlage könnten beide Seiten das Verfahren für erledigt erklären“, meint Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte. In so einem Fall wird dann aber häufig über die Kosten des Verfahrens gestritten und es kommt folglich dennoch zu einem Urteil. Wirth hält es für unwahrscheinlich, dass die IDD hier eine Rolle spielen könnte, da sich die Grundfrage: „Wird die Beratungspflicht erfüllt oder nicht?“ nicht ändern werde.
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