- Von Redaktion
- 01.09.2015 um 18:26
Das Landgericht Bonn hatte jüngst einen verzwickten Fall zu entscheiden. In einem Supermarkt war eine 72-jährige Rentnerin vermeintlich auf einer Erdbeere ausgerutscht und hatte sich dabei den Oberschenkelhals gebrochen. Ihre Freundin, nur drei Schritte hinter ihr, erinnert sich laut Bonner Rundschau folgendermaßen: „Das war ein furchtbarer Schock. Ich konnte gar nicht reagieren, so schnell flog sie vor mir um.“ Die Freundin nimmt auf dem Boden einen matschigen roten Fleck wahr.
War da nun eine Erdbeere, oder nicht?
Der Krankenversicherer fordert von der Supermarktkette nur 16.000 Euro, die sie zur Begleichung der angefallenen Kosten aufbringen musste. Auch Folgekosten stehen zur Diskussion, schließlich kann die Rentnerin sich jetzt nur noch mühsam am Stock bewegen. Der Boden in der Obstabteilung, so der Vorwurf des Versicherers, sei nicht regelmäßig kontrolliert worden, damit habe der Supermarktbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Und nun wird es knifflig. Eine Mitarbeiterin des Supermarkts ist sich nämlich sicher, dass keine Erdbeere auf dem Boden lag: „Kurz vor dem Unfall habe ich den Ort inspiziert“, zitiert die Zeitung die 29-Jährige. Der stellvertretende Marktleiter gibt aber wiederum zu, dass es eine regelmäßige Bodenkontrolle im Viertelstundentakt nicht gebe. Die Mitarbeiter seien aber aufgefordert, Schmutz auf den Böden wegzuwischen.
Und das Urteil?
Gibt es noch nicht. Der Richter schlug Supermarkt und Versicherer einen Vergleich vor: der Supermarkt sollte 4.000 Euro an die Krankenversicherung zahlen (Aktenzeichen: 1 O 143/15). Aber das lehnten beide Parteien ab. Nun warten sie auf das Urteil.
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