- Von Redaktion
- 12.08.2015 um 13:47
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Bewertung der Pflegebedürftigkeit grundlegend ändern. Bislang berücksichtigt das Gesetz lediglich körperliche Einschränkungen – also die Tatsache, ob sich jemand zum Beispiel selbständig Waschen, Anziehen oder Essen kann.
Die Bedürfnisse von Alzheimer-Patienten und psychisch Kranken kommen in dieser Regelung zu kurz. Ob jemand noch Reden, soziale Kontakte halten oder ob er sich im Alltag noch orientieren kann, spielt bislang bei der Pflege-Einstufung keine Rolle. Entsprechend bekommen diese Patienten auch kaum Leistungen aus der Pflege-Kasse. Das will Gröhe jetzt ändern. Deshalb baut er das System um.
Aus drei mach fünf
Derzeit stufen die Gutachter des Medizinischen Dienstes die Patienten in drei Pflegestufen ein. Künftig soll es hingegen fünf Pflegegrade geben.
Bestandsschutz für die aktuell 2,8 Millionen Pflegebedürftigen
Wer bis Ende 2016 begutachtet und als pflegebedürftig registriert wird, soll laut Gröhe Bestandsschutz haben. Die Einstufung soll ohne erneute Prüfung automatisch in das neue System übergehen. Das heißt, Patienten mit beispielsweise Pflegestufe I würden dann in den Pflegegrad II rutschen, und so weiter.
Mehr Menschen sollen Pflege-Geld erhalten
Laut Bundesgesundheitsministerium sollen die neuen Bewertungsregeln 500.000 Menschen zusätzlich erfassen, die dann erstmals Leistungen erhalten würden. Das könnten vor allem Demenz-Kranke oder Patienten mit eher geringeren Einschränkungen sein.
Mehr Pflege gibt es nicht zum Nulltarif
Was den Bürger die zweite Stufe der Reform kosten soll, ist bereits berechnet. Der Pflegebeitrag soll ab 2017 um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen und dann 2,55 Prozent betragen. Gröhe will damit 2,4 Milliarden Euro pro Jahr mehr einnehmen.
Zur Kritik am geplanten Gesetz
Die Pläne des Gesundheitsministers greifen einigen Kritikern zu kurz. So meint beispielsweise Pflege-Experte Claus Fussek, dass die Reform an der menschenunwürdigen Situation in zahlreichen Pflegeheimen nichts ändern werde.
Von Seiten der Betriebskrankenkassen heißt es, dass man sich aktuell weiterhin dafür einsetze, dass die Abrechnung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit dem neuen Gesetzt einfacher und die staatliche Einflussnahme in die Selbstverwaltung der Kassen, wie etwa über den geplanten Qualitätsausschuss, weniger werde.
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