- Von Redaktion
- 03.08.2015 um 10:14
Was war geschehen?
Ein ehemaliger Bankkaufmann war nebenberuflich als Versicherungsvermittler tätig. Weil er damit aber zu wenig für sich und seine Familie verdiente, bezog der Mann Hartz IV. Vom Jobcenter aus sollte der Mann dazu verdonnert werden, als Kinder-, Behinderten- und Seniorenbetreuer zu arbeiten.
Daraufhin legte der Mann Widerspruch ein. Ihm fehle für diese Tätigkeit jegliche berufliche Vorbildung.
Das Urteil
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz stimmte dem Mann zu (Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER). Es bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung des Jobcenters. Die Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren sei für Personen ohne berufliche Erfahrung nicht zumutbar. Welche Tätigkeiten der Mann nun gegebenenfalls ausüben muss, wird das Hauptsacheverfahren klären.
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