Eine Ärztin röngt den Armen ihres Patienten: Der PKV-Verband durchleuchtet gerade irreführende Angebote in der PKV. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 28.07.2015 um 08:29
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Seit einigen Monaten geht der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) juristisch gegen irreführende Billigangebote vor. Offenbar mit Erfolg. Fünf Unterlassungserklärungen kann der Verband jetzt schon vorweisen.

„Das juristische Vorgehen des PKV-Verbandes gegen irreführende Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf Unterlassungserklärungen vor. Insgesamt hat der PKV-Verband bislang acht bundesweite Anbieter abgemahnt, deren irreführende Werbung das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt hat“, sagte Verbandsdirektor Volker Leienbach.

Fragwürdige Werbetricks à la „PKV ab 59 Euro“ hätten mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nämlich nichts zu tun und würden dem Ruf der gesamten Branche schaden.

Nach einer Abfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen sei kein einziger Tarif bekannt, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen biete. Leienbach: „Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie zum Beispiel Studenten oder Beamtenanwärter. Sie werden in der Regel auch speziell kalkuliert, etwa ohne Alterungsrückstellungen, und entsprechen somit nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.“

Bei vielen Lockvogel-Anzeigen seien Abmahnungen nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland versteckten, erklärt der Verbandschef weiter. Hier dränge sich der Verdacht auf, dass Adressenhändler am Werk seien.

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