Screenshot der Check24-Webseite. © Screenshot
  • Von Redaktion
  • 27.07.2015 um 13:32
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Das Online-Vergleichsportal Check24 wehrt sich gegen die Vorwürfe des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), es würde die Anforderungen an Versicherungsvermittlung nicht erfüllen. Der BVK prüft trotzdem eine Klage.

Mitte Juni hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das Internetvergleichsportal Check24 abgemahnt (wir berichteten). Internetvergleichsportale müssten die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler, so der BVK. Das sei in der Realität aber nicht der Fall. Konkret warf der Verband Check24 das Fehlen einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie einer umfassenden individuellen Beratungsdokumentation vor.

„Wir erfüllen das Gesetz sehr genau“, kommentierte Check24 damals die Vorwürfe. Nun wehrt sich das Online-Vergleichsportal auch juristisch. Wie der Euro am Sonntag berichtet, hat Check24 nun eine offizielle Erwiderung an den BVK geschickt. Man prüfe das Schreiben und wolle im August mitteilen, ob man Klage gegen Check24 erhebe, zitiert das Blatt einen BVK-Sprecher.

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