- Von Redaktion
- 20.07.2015 um 09:35
„Liebe Einbrecher, wir sind 14 Tage auf Mallorca. Viel Spaß mit unserem Laptop. Den Schmuck finden Sie im Schlafzimmerschrank unten rechts.“ So ähnlich postet die Polizei Hagen auf Facebook. Die Polizisten weisen damit charmant auf Gefahren hin, die in sozialen Netzwerken lauern. Tweets wie „endlich am Strand“ oder Strandfoto-Postings, die jeder sehen kann, sind nämlich regelrechte Türöffner für Diebe.
„Das wäre so, als würde man ‚Wir sind für 14 Tage verreist‘ auf den Anrufbeantworter sprechen“, erklärt Christian Waldheim vom Makler-Vertrieb bei der Oberösterreichischen Versicherung, die zu diesem Thema gebloggt hat. Bisher gelten solche Postings dennoch nicht als grob fahrlässig.
Wer zahlt bei Einbruch?
Anders sieht das bei längeren Auslandsaufenthalten oder Urlaubszeiten aus: „Abwesenheiten von über 60 Tagen müssen Urlauber melden“, so Waldheim. Denn dadurch erhöht sich die Einbruchsgefahr und damit das Risiko für die Versicherung enorm.
Bei kürzeren Aufenthalten greift die Hausratversicherung ohne vorherige Information. Wird etwas gestohlen, erstattet sie das Geld, das nötig ist, um die Sachen neu zu kaufen. Außerdem übernimmt die Versicherung die sogenannten Aufräumkosten. Dazu gehören auch Kosten für die provisorische Sicherung eines eingeschlagenen Fensters oder für ein Hotelzimmer, falls die Wohnung vorübergehend nicht benutzt werden kann.
Urlaubszeit gleich Einbruchzeit
Alle paar Minuten wird hierzulande eingebrochen. In 90 Prozent der Fälle waren die Bewohner verreist oder nicht zuhause. Die Kriminalstatistik des Innenministeriums belegt: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist 2014 leicht gestiegen. Einschließlich der erfassten Einbruchsversuche waren es 152.123 Fälle. 2013 registrierte die Polizei noch 149.500 Fälle. Das ist ein Anstieg von 1,8 Prozent. Die Einbrecher verursachen Schäden im Wert von rund 422 Millionen Euro.
In fünf Minuten drin – oder weg
Leicht erreichbare Wohnungstüren oder gekippte Fenster sind die Hauptanlaufstelle für Gelegenheitsdiebe. In den meisten Fällen benötigt ein Dieb nicht mal fünf Minuten, um ins Haus oder die Wohnung zu kommen. Danach geben die meisten Gauner auf, weiß die Polizei.
„Neben dem sicherheitsbewussten Verhalten sowie personellen und organisatorischen Maßnahmen empfehlen wir die mechanische Grundsicherung von Türen und Fenstern“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Elektronische Systeme sollten diese sinnvoll ergänzen. „Erfahrungsgemäß erreicht man erst dadurch einen optimalen Einbruchschutz“, so Klotter weiter. Weit über ein Drittel aller Einbrüche bleiben laut polizeilicher Kriminalstatistik im Versuchsstadium stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Maßnahmen, die den schnellen und leisen Einstieg erschweren.
Wenn der Urlaub ins Wasser fällt
Neben der Gefahr durch Diebe zieht manches Mal das Wetter in der Heimat die Urlaubslaune buchstäblich in den Keller. Wenn dieser beispielsweise nach einem Sommergewitter vollläuft oder Dachziegel davonwehen, ist der Urlaub gelaufen. Reißt der Himmel wieder auf, sollten Betroffene – beziehungsweise helfende Nachbarn – nicht direkt aufräumen, sondern zu allererst demolierte Gegenstände wie zerbrochene Glasscheiben oder Überschwemmungen für die Versicherung dokumentieren, so ein Tipp der Verbraucherzentrale. Zum Schadensnachweis sollten sie beschädigte Gegenstände aufbewahren oder zumindest fotografieren oder filmen. Bei Schäden am Haus ist auch ein Zeugenbericht durch Nachbarn hilfreich.
Welche Versicherung zahlt was?
Schäden direkt am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung. Sie ist zuständig für Feuer, Sturm, Hagelschäden wie beispielsweise zerschossene Scheiben oder Jalousien – wobei Sturmschäden nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert sind.
Wer zusätzlich noch Elementarschäden versichert hat, bekommt auch Schäden ersetzt, die zum Beispiel durch Überschwemmung entstehen. Noch besser ist es allerdings, einer häufigen Ursache von Kellerüberschwemmungen vorzubeugen – beispielsweise durch eine nicht allzu teure Rückstauklappe im Abfluss. Achten sollte man auch darauf, ob Kellerfenster, Garagen- und Haustüren im Erdgeschoss und im Souterrain so dicht schließen, dass auch Starkregen nicht durchdringen kann.Gehen Gartenmöbel durch abgeknickte Bäume zu Bruch, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Auf Dauer schlimmer sind die auf den ersten Blick unerkannten Schäden: Selbst wenn im Dach keine Pfanne fehlt, kann Wasser in den Dachstuhl gedrungen sein. Die Folge: Schimmelbefall und eine teure Sanierung. Nach einem Sturm sollten Hausbesitzer daher ihr Gebäude von oben bis unten kontrollieren, rät der Verband Privater Bauherren.
Sicherheit bei Blitz und Donner
Ein spezieller Fall ist der „indirekte Blitzschlag”. Die meisten Basistarife in der Hausrat- und Gebäudeversicherung schließen Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen aus, die auf einem Blitzschlag beruhen, der neben dem Grundstück oder einen Kilometer weiter entfernt eingeschlagen hat. Generellen Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden bieten oft nur Komfort- oder Premiumtarife. Nur dann sind Computer, Flat-Screen und HiFi-Anlage versichert.
Empfindliche Geräte vor dem Urlaub vom Netz nehmen
Steckleisten mit eingebautem Überspannungsschutz bieten keine generelle Garantie. Sie funktionieren nur, wenn die Elektrik im Haus insgesamt mehrfach vor Überspannungsschäden abgesichert ist. Urlauber sollten deshalb empfindliche Geräte besser vom Netz nehmen – einfach den Stecker ziehen.
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