- Von Redaktion
- 09.07.2015 um 13:55
Ein Gerichtsurteil hatte kürzlich klargestellt, dass nicht nur Kunden, sondern auch Makler in der Pflicht sind, den Bezugsberechtigten in Versicherungsverträgen auf aktuellem Stand zu halten. Karina Hauser, Versicherungsexpertin bei Cosmos Direkt, erklärt, worauf man achten sollten.
Wichtig sei, so Hauser, dass die Person, die das Geld erhalten soll, genau benannt ist. Am besten mit Name, Adresse und Geburtsdatum. Wer mehrere Bezugsberechtigte im Vertrag angibt, erklärt die Expertin weiter, könne zudem die jeweilige Anteilshöhe genau festlegen. Macht der Versicherte das nicht, würden alle den gleichen Anteil bekommen. Ist überhaupt kein Bezugsberechtigter eingetragen, dann fällt das Geld der Erbmasse zu.
Rechtlich gelte zudem: Das namentliche Bezugsrecht steht über allen anderen Verfügungen. Damit seien auch anderslautende Testamente gemeint.
Wer heiratet, sich scheiden lässt oder Kinder bekommt, sollte deshalb dringend daran denken, den Bezugsberechtigten gegebenenfalls zu ändern. Damit das Geld schneller fließen kann, sollte der Versicherte auch Umzüge seinem Versicherer melden.
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