- Von Redaktion
- 30.06.2015 um 07:19
„Der Verbraucher macht in der Finanzmarktregulierung derzeit eine steile Karriere”, erklärte Elke Gurlit, die Lehrstuhlinhaberin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Mainzer Gutenberg-Universität auf dem Bankrechtstag. Und dieser Werdegang sei nicht unproblematisch, so die Rechtsexpertin.
Grund für die zugespitzte Aussage ist eine Klausel im Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz FinDAG. Diese verpflichtet die deutsche Finanzaufsicht Bafin, sich auch mit Fragen des Verbraucherschutzes zu beschäftigen. Diese Verknüpfung von Finanzaufsicht und Verbraucherschutz werfe eine Reihe rechtlicher Fragen auf, zitiert die Börsen-Zeitung die Rechtsexpertin. Eine davon sei der mögliche Konflikt zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verbraucherschutzgesetzen, so Gurlit. Auch der Ausschluss der Amtshaftung sei verfassungsrechtlich umstritten.
Eine weitere Sprosse auf der Karriereleiter des Verbrauchers sei das Kleinanlegerschutzgesetz, legt die Börsen-Zeitung nach. Das Gesetz reglementiert die Anbieter von Produkten des sogenannten grauen Kapitalmarktes. Diese sollen Anleger besser über Verlustrisiken ihrer Produkte informieren. Das Gesetz wurde im April vom Bundestag beschlossen und vor zwei Wochen vom Bundesrat bestätigt.
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