- Von Redaktion
- 23.06.2015 um 15:29
Spätestens im Frühsommer verwandeln sich mehr als 2.800 Campingplätze in kleine Städte. Dauercamper stellen als erste ihre Wohnwagen auf. Man richtet sich häuslich ein, schwatzt mit dem Nachbarn, geht mit Kind und Kegel baden und grillt in trauter Runde. Dauercampen ist beliebt. Manche Enthusiasten verbringen gleich das halbe Jahr im Freien.
Kein Wunder, dass sich der Wohnwagen für viele Dauercamper wie ein zweites Zuhause anfühlt. Doch die Idylle birgt auch Risiken. Allein die Naturgewalten wie Sturm, Blitz und Hagel können an den fixen beziehungsweise ständig abgestellten Wohnwagen erhebliche Schäden anrichten.
Sturmschäden und Einbruchdiebstahl
So wie Orkan Niklas im April: Auf einem Campingplatz in Bad Karlshafen im Weserbergland hat der schwerste Sturm der letzten Jahre mehrere Wohnwagen umgeweht und ihre Vorzelte zerstört. Eine böse Überraschung erlebten Dauercamper auf einem Campingplatz in Waren, Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Dort haben Einbrecher im Januar reihenweise Wohnwagen geknackt und durchgesucht.
Ein Dauercamper, der nachts ruhig schlafen will, sollte deshalb seinen Versicherungsschutz überprüfen. Versicherer wie Oberösterreichische, ADAC, Zurich, Alte Leipziger oder Basler bieten den passenden Schutz an. ADAC, Zurich, Alte Leipziger und Basler versichern jeweils Stand- und Reisefahrzeuge, solange sie auf den Campingplätzen stehen. Bei Zurich und Alte Leipziger ist auch die Überfahrt vom Campingplatz zum Winterlager mitversichert – huckepack auf einem Anhänger. Die Überführung auf der eigenen Achse ist vom Schutz ausgeschlossen. Dafür braucht man eine extra Kfz-Versicherung, beispielsweise ein Kurzkennzeichen.
Das leistet eine Campingversicherung
Die Campingversicherung der Oberösterreichischen und der anderen Anbieter sichern den Wohnwagen oder das Campingmobil und das darin enthaltene Mobiliar ab. Mitversichert sind auch das Vorzelt sowie Zelte, Markisen, Sonnendächer, elektronische Haushaltsgeräte und beim ADAC und der Zurich sogar Solaranlagen. Darunter fallen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung als auch Sonnenkollektoren für Warmwasser. Die Höchstentschädigung für Solaranlagen liegt bei den genannten Anbietern bei 1.500 Euro.
Grundsätzlich decken die Policen Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Hagel und Leitungswasserschäden ab. Einbruch und Vandalismus und Glasbruch an der Außenverglasung sowie Diebstahl sind jeweils mitversichert. Der Geltungsraum unterscheidet sich je nach Anbieter. Der Versicherungsschutz gilt in den meisten EU-Ländern sowie der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Andorra und Monaco.
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