- Von Redaktion
- 27.05.2015 um 20:51
Was passiert, wenn mir was passiert? Eine Frage die uns alle betrifft, über die sich viele schon mal Gedanken gemacht haben, aber wenige es wirklich sinnvoll und umfassend geregelt haben. Was ist eigentlich, wenn mir morgen etwas passiert? Was ist, wenn ich heute Abend nicht mehr von meinem Arbeitstag oder meinem Freizeitausflug heimkomme?
Jeden Tag passieren irgendwelche Dinge mit denen morgens beim Verlassen des Hauses noch keiner rechnet. Warum auch. Ist ja immer noch alles gut gegangen bis heute. Wenn nun aber mal etwas Schlimmeres eintritt, was ist dann? Wie ergeht es meiner Familie? Wie geht mein Ehepartner beziehungsweise mein Lebenspartner damit um? Haben wir schon mal ernsthaft darüber gesprochen? Warum eigentlich nicht?
Wie soll medizinisch mit mir umgegangen werden?
Was passiert, wenn ich aufgrund eines Unfalls, eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls ins Krankhaus komme und nicht mehr ansprechbar bin? Die behandelnden Ärzte werden sehr schnell nach einer Patientenverfügung fragen. Immerhin ist diese auch gesetzlich gewollt und hilft dem Arzt mich zu behandeln. Mit dieser ist geregelt wie mit mir medizinisch umgegangen werden soll, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin mich dazu zu äußern.
Fragen zu lebenserhaltenden Maßnahmen wie Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und so weiter stehen erst bei einer weiter führenden Behandlung an. Aber die Gabe von Blut, Spenderorganen oder Wiederbelebungsmaßnahmen sollten schnell geklärt werden können. Habe ich keine Patientenverfügung muss irgendjemand entscheiden, in wessen Wohl tut er dies, in meinem? Lass ich so etwas meine Kinder oder meinen (Ehe-)Partner oder Geschwister entscheiden? Und wie ist dann die Stimmung untereinander? Sind diese sich einig?
Wie sieht es denn mit der Auskunftsbereitschaft der Ärzte aus. Wenn mein volljähriges Kind, mein Vater oder meine Mutter im Krankenhaus liegt und ich über den Gesundheitszustand informiert werden will, darf mir laut Schweigepflicht der Arzt nicht einmal Auskunft erteilen. Also sollten Sie ebenfalls mit solch einem Dokument vorsorgen.
Was passiert im Pflegefall mit mir?
Was passiert eigentlich, wenn ich nun nicht mehr fit werde, wenn ich zukünftig als Pflegefall am Leben teilnehme. Wer entscheidet über meinen Aufenthaltsort und meine Versorgung. Auf mein freitägliches Fläschchen Feierabendbier will ich doch später auch mal nicht verzichten.
Ich erinnere mich an eine Familie aus einem Fernsehbericht, da wurde ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt weil es keine Betreuungsverfügung in der Familie gab. Das Gericht konnte gar nicht anders. Dieser hatte sich zwar dann um alles Rechtliche gekümmert, allerdings hatte die Ehefrau auch keinen alleinigen Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto. Jede Ausgabe wurde vorgelegt und abgerechnet.
Sperrkonto statt Familienkonto
Auch die Leistung aus der gemeinsamen Unfallversicherung stand der Familie nicht wie geplant zur Verfügung sondern wanderte auf ein Sperrkonto. Es ist also falsch wenn ich davon ausgehe, dass mich meine Ehefrau oder mein Ehemann automatisch vertritt und für mich entscheidet. Und wie wäre es erst, wenn ich gar nicht verheiratet bin und nur mit meinem Partner zusammen lebe?
Wenn mir etwas passiert ist, ist der Zugriff aufs gemeinsame Konto nur ein Gedanke. Eine Bankvollmacht des kontoführenden Hauses ist dafür immer sehr hilfreich. Was ist mit den anderen Entscheidungen, die wir bisher zu zweit getroffen haben? Alles was bisher gemeinsame Themen waren muss dann vom Partner allein entschieden werden. Sind diesem überhaupt alle Vorgänge bekannt? Weiß dieser Bescheid, was es wann und wo gibt?
Letztendlich ist die Frage: Ist dieser sich sicher bei seinen Entscheidungen und steht die Unterstützung aus der Familie? „Hätte er / sie das so gewollt“, hört man ja immer wieder mal, also was gibt meinem Partner die Sicherheit? Wenn volljährige Kinder Entscheidungen treffen müssen oder sollen, sind diese sich dann einig? Entscheidet mein Sohn genauso wie meine Tochter? Welche Rolle spielen Gefühle bei so einer Entscheidung?
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