Der BGH in Karlsruhe. © Joe Miletzki
  • Von Redaktion
  • 26.05.2015 um 10:31
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:25 Min

Hat ein Versicherter, der im sogenannten Hamburger Modell wieder ins Arbeitsleben eingegliedert wird, weiter Anspruch auf Krankentagegeld? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH). Wie das Urteil ausgefallen ist, lesen Sie hier.

Unter dem Hamburger Modell versteht man die stufenweise Wiederaufnahme der vorherigen Berufstätigkeit. Und genau hier setzt der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil an.

Der BGH verneint nämlich einen weiteren Anspruch (Aktenzeichen IV ZR 54/14). Der Grund: Es fehle an einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Versicherte seinen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung wieder teilweise nachgehen könne. Entscheidend sei dabei, ob die Tätigkeit ihrer Art nach der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entsprach. Auf den Umfang käme es nicht an.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Gesundheit und Erfolg neu denken
Pfefferminzia Power-Tage

Gesundheit und Erfolg neu denken

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre
Zu wenige Informationen und Angebote

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen
Zähne, Hörgerät und Schutzimpfungen

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen