Ein Arzt prüft ein Röntgenbild. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 22.05.2015 um 13:43
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Der Arzt sagt: Der Patient kann nicht mehr arbeiten. Die Krankenkasse ist anderer Meinung. Die Folge: Die Kasse streicht das Krankengeld. Der Patient muss nun vom Einkommen seiner Frau und dem Ersparten leben. Ein Einzelfall ist diese Geschichte nicht.

Die Zahl der Langzeitkranken in Deutschland steigt, berichtet die Zeitung Die Welt. Betrug der Jahresschnitt der Krankengeldbezieher 2014 noch 1,08 Millionen Menschen, waren es im März 2015 schon 1,28 Millionen.

Als Reaktion darauf prüfen die Krankenkassen strenger, ob die Betroffenen wirklich arbeitsunfähig sind, oder nicht. So stieg der Anteil der Fälle, den die Kassen zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) schickten, von 36 Prozent im Jahre 2010 auf nun 45 Prozent.
2014 überprüfte der MDK etwa 587.000 ärztliche Atteste. 17 Prozent davon hob der Dienst auf – die betroffenen mussten also wieder arbeiten gehen.

Es sei nachzuvollziehen „dass die Krankenkassen prüfen, wenn Krankengeld gezahlt werden muss. Schließlich geht es hier auch um Mitgliederbeiträge und erhebliche Kosten”, so Ulrich Becker vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik gegenüber der Welt. Andererseits sei es aber auch so, dass „die Betroffenen in eine Problemzone rutschen, insbesondere dann, wenn sie kein Krankengeld mehr bekommen, gleichzeitig aber ein Sozialgerichtstermin auf sich warten lässt.“

Der Verband der Unabhängigen Patientenberatungen in Berlin empfiehlt den Betroffenen, das Gutachten des MDK im Wortlaut anzufordern, „damit man überhaupt erst einmal erfährt, warum es so ausfiel.“ Zudem sollte man „unbedingt auf eine Therapie bestehen und den Arzt auch offen fragen, was er gegen die Erkrankung zu tun gedenkt.“

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