- Von Redaktion
- 22.05.2015 um 10:33
Das antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Bei der staatlich geförderten Entgeltumwandlung wandeln Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente um.
Bis zu einer bestimmten Grenze sind die Beiträge dabei von Sozialabgaben befreit. Diese Beiträge, die der bAV zufließen, fehlen natürlich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das schmälert daher die gesetzliche Rente der Sparer.
Aber das ist nicht schlimm. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort betont, stehen diesen geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rente „deutlich höhere Anwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge“ entgegen.
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