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  • Von Redaktion
  • 15.05.2015 um 18:49
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Die Haftpflichtversicherung eines Hundehalters möchte dem Opfer eines Hundebisses nach acht Operationen keine zusätzlichen Leistungen mehr erstatten. Streitpunkt zwischen Versicherung und der inzwischen 18-jährigen Geschädigten ist die Frage eines dauerhaften Schadens. Was der Richter nun fordert.

Was war geschehen?

2007 biss ein Hund ein zehnjähriges Mädchen ins Gesicht. Die linke Wange wurde in einer sechsstündigen Notoperation einigermaßen wiederhergestellt. Sieben weitere Operationen folgten. Im September 2015 soll die insgesamt neunte OP zur Narbenkorrektur bevorstehen.

Aber: Die Hunde-Haftpflichtversicherung des inzwischen verstorbenen Hundehalters wehrt sich. Bisher hat sie 20.000 Euro geleistet. Weitere Operationen zur Korrektur der Narben seien nicht erfolgsversprechend, weshalb man dafür nicht aufkommen möchte, so die Verteidigerin des Versicherers zur Begründung vor Gericht.

Wie geht es jetzt weiter?

Der vorsitzende Richter bat nun die Anwälte der beiden Parteien, einen Vergleich zu erarbeiten. Er stellte die Summe von 50.000 Euro in den Raum, mit denen dann alles abgegolten sei. Für die Versicherung ist das zu viel, sie will maximal 17.000 Euro zahlen. Die Anwältin des Opfers fordert 35.000 Euro. Können sich Anwältinnen nicht einigen, entscheidet der Richter am 22. Juni um 10 Uhr.

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