- Von Redaktion
- 11.05.2015 um 16:40
Bei einer Beitragsfreistellung müssen Versicherte bei Pflegetagegeldpolicen keine Beiträge mehr bezahlen, wenn sie pflegebedürftig sind. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sorgt sich nun aber um die Folgen dieser Klausel, berichtet das Portal finanzen.net.
Falls in diesen Tarifen mehr Menschen als kalkuliert pflegebedürftig würden, bedeute das für die restlichen Kunden ein „erhebliches Beitragsrisiko“. Der Versicherungsschutz im Alter sei dann „nicht mehr finanzierbar“. Besonders hoch sei die Gefahr bei Tarifen, die schon in der niedrigsten Pflegestufe eine Freistellung anbieten.
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