- Von Redaktion
- 06.05.2015 um 15:45
Warum? Die Verzinsung der Rentenversicherungen übersteigt in vielen Fällen derzeit die aktuellen Darlehenszinsen. So beträgt die laufende Verzinsung von Rentenversicherungen im Jahr 2015 laut Rating-Agentur Assekurata im Schnitt 3,1 Prozent, Schlussüberschussbeteiligung noch nicht eingerechnet. Die Darlehenszinsen für einen Immobilienkredit bei einer Zinsbindung von 15 Jahren liegen aktuell bei 1,4 bis 2,0 Prozent, berichtet das IVFP. Diese Zinslage mache die Tilgungssausetzung bereits ohne die zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu einem lohnenden Modell, so die Experten.
Bislang habe das Modell der Tilgungsaussetzung vor allem auf dem steuerlichen Aspekt gefußt: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen und steuerliche Begünstigung der Erträge aus einer Rentenversicherung.
Bei der Finanzierung über ein herkömmliches Annuitätendarlehen ist es laut IVFP aber so, dass mit jeder Tilgung und dem damit geringer werdenden Zinsanteil die positive Wirkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit flöten geht. Bei einer Finanzierung über ein Festdarlehen erfolge die Tilgung dagegen erst am Ende der Laufzeit. Der Betrag an Zinsaufwendungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bleibe also über die gesamte Laufzeit hinweg konstant. Auf der anderen Seite werden Zinserträge, die im Rahmen der Rentenversicherung entstehen, nur gering besteuert.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat für den Vergleich des Annuitätendarlehens mit dem Modell der Tilgungsaussetzung eigens einen Rechner entwickelt – den Tilgungsaussetzungs-Rechner. Dieser sei bereits seit Jahren bei Banken und Versicherungen erfolgreich im Einsatz. Für die Versicherer sei das ein wirkungsvoller Weg, um den Abschluss von Rentenversicherungen im aktuell schwierigen Marktumfeld zu fördern.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren