Dorothea Mohn leitet das Team Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. © VZBV
  • Von Redaktion
  • 22.04.2015 um 15:53
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Gute Makler wären in der Honorarberatung glücklicher, meint die Verbraucherschützerin Dorothea Mohn. Warum sie selbst kein Geld für Versicherungsvermittlung zahlen würde und was sie an dem Honoraranlageberatungsgesetz stört.

Das im vergangenen Jahre eingeführte Honoraranlageberatungsgesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz, meint Dorothea Mohn. Ganz überzeugt ist die Verbraucherschützerin von dem Gesetz aber nicht. Es wäre besser gewesen, die Begriffe „Beratung“ und „Vermittlung“ voneinander zu trennen, erklärt sie im Gespräch mit Procontra online. Damit hätte man ein klares Label, das erkennen lässt, dass keine Provisionen fließen.

Produktbeschränkung „absurd“

Außerdem gilt das Gesetz nur für offene und geschlossene Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. „Diese Produktbeschränkung ist absurd und kann nicht im Sinne der Sache sein“, so die Verbraucherschützerin.

Die Honorarberatung ist nach Mohns Ansicht die optimale Beratungsform. Rein ökonomisch sei sie „absolut empfehlenswert“. Schließlich müssen bei Provisionsberatung die erfolgreichen Abschlüsse alle Beratungen, an die sich kein Vermittlungsgeschäft anschließt, mitfinanzieren.

Allerdings setze eine Umstellung auf die Honorarberatung eine deutlich höhere Qualifikation voraus, als die meisten Finanzvertriebe heute mitbringen, so die Verbraucherschützerin. Finanzexperten aber, die die benötigten Qualifikationen besitzen, wären in der Honorarberatung glücklicher als am Tropf der Provisionen. „Eventuell in der Übergangsphase verbunden mit Einkommenseinbußen, am Ende aber mit einem befriedigenderen Ergebnis der eigenen Arbeit“.

Provisionsverbot nach britischem und niederländischem Modell

Mohn sieht das Provisionsverbot, wie es derzeit in Großbritannien und den Niederlanden praktiziert wird, als Vorbild für den deutschen Beratungsmarkt. Sie sei sich zwar darüber im Klaren, dass für Beratung zu manchen Produkten – zum Beispiel Sachversicherungen – wohl kaum ein Kunde ein Honorar zahlen würde. Sie selbst auch nicht. „Wahrscheinlich hätte ich das Geld eher für einen Ratgeber ausgegeben, mich informiert und online selbst abgeschlossen“, sagt Mohn.

Selbstentscheider gefragt

Mit massiven Absatzeinbrüchen in der Sachsparte rechnet sie aber trotzdem nicht. Denn sich selbst über Produkte zu informieren wäre nach Mohns Ansicht ein gangbarer Weg auch für andere Versicherungskunden. „Ich rechne damit, dass sich für die Produkte, für die Verbraucher nicht die ausreichende Zahlungsbereitschaft für ein Honorar mitbringen, automatisch andere und standardisierte Lösungen entwickeln werden“, sagt sie. In den Niederlanden und Großbritannien seien die Produkte mittlerweile auch einfacher und damit weniger beratungsintensiv geworden. Solche Produkte werden mittlerweile hauptsächlich im Internet verkauft und richten sich vor allem an Selbstentscheider.

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