Diagnose vom Arzt: Depression - dann wäre es gut, wenn die BU-Police auf dem neuesten Stand ist. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 17.04.2015 um 11:03
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In der Haft- und Sachversicherung gibt es sie bereits: die Innovationsklausel. In BU-Policen hat sie jedoch noch keinen Einzug gefunden. Versicherungsmakler Matthias Helberg findet das falsch. Warum, lesen Sie hier.

Die Innovationsklausel sorgt in Haft- und Sachpolicen dafür, dass auch Bestandskunden automatisch von verbesserten Versicherungsbedingungen profitieren. Wollen hingegen Berufsunfähigkeitsversicherte einen Vertragsschutz haben, der sich auf dem neuesten Stand befindet, dann bleibt ihnen einzig die Kündigung und der Neuabschluss.

Das habe jedoch nicht nur für Kunden, sondern auch für die Versicherer Nachteile, meint Versicherungsmakler Matthias Helberg. Deshalb sollten Versicherer sich eine Lösung für die fehlende Innovationsklausel überlegen.

Was ihnen das bringt? „Eine solche Innovationsklausel bedeutet zusätzliches Geschäftspotential, eine bessere Kundenbindung, weniger Storno und Umdeckungen“, erklärt Helberg auf seiner Webseite. Deshalb sollten Kunden das Recht haben, „spätere Bedingungsverbesserungen (ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung) gegen einen zusätzlichen Beitrag zu einem bestehenden Vertrag dazu buchen zu können.“

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