- Von Redaktion
- 13.04.2015 um 13:22
Sparer mit einem Riester-Vertrag bekommen die voll staatliche Zulage nur dann, wenn sie mindestens 4 Prozent ihres Einkommens in die Riester-Rente einzahlen. Bei einer Gehaltserhöhung sollten Verbraucher mit ihrem Berater deshalb prüfen, ob das noch gegeben ist. Der Mindestbeitrag bemisst sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres.
Zahlen Kunden nur 80 Prozent des Mindestbeitrags, bekommen sie auch nur 80 Prozent der staatlichen Zulagen. Deshalb müssen sie den Beitrag gegebenenfalls aufstocken, wenn sie mehr einnehmen.
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