- Von Redaktion
- 10.04.2015 um 13:38
Am Karsamstag war es soweit. Dann ging die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beim Bundesverfassungsgericht ein. Im betreffenden Fall war ein Kunde der Allianz der Ansicht, dass seine Beteiligung an den Bewertungsreserven des Versicherers zu niedrig ausgefallen war. Er wollte mehr Geld und Einsicht in die Berechnung der Beteiligung.
Zuletzt entschied aber der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Kunde angemessen beteiligt worden war. Auch der Antrag auf Auskunft blieb ohne Erfolg. Deshalb haben der Kläger, sein Anwalt und die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) beschlossen, eine Verfassungsklage einzulegen.
Durch die fehlende Pflicht zu mehr Transparenz seien „dem legalen Betrug der Versicherer weitere Tore geöffnet worden“, zitiert das Handelsblatt den BdV. Das Urteil des BGH stehe „nicht mit dem Grundgesetz in Einklang“.
Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob es die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung annimmt.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren