Früher BU-Schutz: Das BU-Opti-Konzept der Universa setzt auf eine frühzeitige Absicherung, am besten bereits im Kindesalter. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 24.03.2015 um 14:07
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Niemand kann vorausschauen, wie gesund man im Lauf seines Lebens bleibt. Das BU-Opti-Konzept der Universa sorgt dafür, dass im Fall der Fälle zumindest die finanzielle Absicherung sichergestellt ist.

An eine BU ist mitunter schwer zu kommen, gerade für Menschen mit gesundheitlichen Defiziten. Universa löst dieses Problem auf elegante Weise. Der Versicherer setzt auf den frühen Einstieg und ermöglicht schon kleinen Kindern eine Absicherung im Unglücksfall. So können Eltern oder Großeltern bereits von Geburt an sichern, dass ihre Schützlinge später einen BU-Vertrag erhalten. Diese BU-Opti kann im Alter von 0 bis 18 Jahren abgeschlossen werden und kostet nur wenige Euro im Monat.

„BU-Opti spannt rechtzeitig ein beruhigendes Sicherheitsnetz“, so Universa-Vorstand Werner Gremmelmaier. „Kommt es im Kindesalter zu Pflegebedürftigkeit oder zu bestimmten schweren Krankheiten, zahlt die Gesellschaft einen Einmalbetrag von 30.000 Euro zuzüglich Überschussbeteiligung.“ Im Regelfall passiert aber jahrelang nichts. Wird später dann eine Berufsausbildung oder Ähnliches begonnen, haben die Versicherten – ohne Gesundheitsprüfung – Anspruch auf den Abschluss einer vollwertigen selbstständigen BU.

Zu Beginn der Erwerbstätigkeit beläuft sich die maximal zu vereinbarende BU-Rente auf 1.000 Euro monatlich. Dieser Betrag lässt sich aufstocken, etwa bei Übernahme durch den Betrieb, Beförderung oder Familiengründung. „Durch diese Nachversicherungsgarantie lässt sich die getroffene Einkommensabsicherung mit wenig Aufwand lebensbegleitend ausbauen“, hebt Gremmelmaier hervor.

Vorteilhaft auch für Beamte

Der Versicherer bietet auch den späteren direkten Einstieg in die selbstständige BU. Voller Leistungsanspruch besteht zudem bei Pflegebedürftigkeit. Dabei werden die Einstufungen der Pflegepflichtversicherung nach einem ADL-Punktesystem oder bei Demenz anerkannt und das jeweils günstigste Verfahren für den Versicherten berücksichtigt.

Für Polizisten, Beamte und Richter wurde die Leistungsprüfung vereinfacht. Wird der Versicherte gesundheitlich dienstunfähig, gilt dies automatisch als Berufsunfähigkeit, wenn eine entsprechende Deckungserweiterung vereinbart wurde. Sinnvoll ist dies besonders für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Rutschen diese in der Regel jüngeren Menschen in die Dienstunfähigkeit, werden sie ohne Ansprüche auf ein Ruhegehalt entlassen. Schlimmstenfalls stehen die Betroffenen dann vor dem Nichts.

Ein optionaler Pflegeschutz für alle Versicherten rundet die Police ab: Tritt während der Vertragsdauer Pflegebedürftigkeit ein, wird eine zusätzliche lebenslange Pflegerente von 50 oder 100 Prozent des BU-Schutzes gewährt.

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