Gleisarbeiter in einem Tunnel der Londoner U-Bahn: Für manche Berufsgruppe ist eine BU-Police kaum zu bezahlen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 18.03.2015 um 21:29
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Viele Menschen sind nicht gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Oft, weil der BU-Schutz zu teuer ist. Makler sollten dieses Argument ihrer Kunden gegen eine BU-Police aber nicht einfach so stehen lassen, findet Versicherungsmakler Philip Wenzel. Er skizziert drei Möglichkeiten, wie Vermittler den Beitrag für die BU-Versicherung herunterschrauben können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung erinnert derzeit ein wenig an einen Streber. Überall beste Noten, bei allen Lehrern beliebt, aber auf dem Pausenhof immer allein. Woran liegt es eigentlich, dass nur wenige und davon die meisten unzureichend abgesichert sind, obwohl die Produktqualität stetig steigt?

Ein großes Problem ist die falsche Wahrnehmung beim Kunden. Oder besser gesagt: Die fehlende Wahrnehmung. Niemand kennt jemanden, der berufsunfähig ist. Ich kenne Freunde und Bekannte, die psychische Probleme haben oder eine schwere Krankheit, eine Verletzung oder bei denen der Rücken nicht mehr mitmacht. Diese Leute können selbstverstäñdlich alle nicht mehr arbeiten. Das weiß ich. Aber, dass sie zu mehr als 50 Prozent außerstande sind, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, tätig zu sein, das weiß ich nicht.

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Die Bedrohung ist zu abstrakt

Ich kann mir auch kaum was darunter vorstellen. Deswegen ist die Bedrohung auch eher abstrakt und wird weniger wahrgenommen, obwohl tatsächlich jeder vierte Berufstätige berufsunfähig wird. Diese Statistik gewinnt übrigens einiges an Schärfe, wenn man bedenkt, dass das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und ein paar Monaten liegt. Da die Wahrscheinlichkeit einer BU mit dem Alter zunimmt, ist logischerweise die Wahrscheinlichkeit für alle, die bis 67 arbeiten dürfen, noch höher.

Diejenigen, die das Risiko einer BU erkennen und sich informieren wollen, werden größtenteils fehlinformiert. Das liegt überwiegend daran, dass der Sensationsgehalt einer Meldung über einen armen kranken Menschen, der keine Leistung aus seiner Versicherung bekommt, schlicht höher ist, als wenn alles glatt läuft. Zu einem kleineren Teil mag es auch daran liegen, dass den heutigen Leistungsfällen aus der BU häufig noch alte Tarife mit schlechteren Bedingungen zugrunde liegen.

Die Standards sind hoch

Heute sind wir als Vermittler oder Berater in der komfortablen Lage, dass die Bedingungen der BU kaum noch diskutiert werden müssen, da beinahe alle Tarife die hohen Standards des Marktes problemlos abbilden. Doch diese Qualität hat seinen Preis. Zumindest für die Berufe, die von dem Risiko am ehesten betroffen sind. Die Berufsgruppe 1++ kann sich den Premiumschutz ohne weiteres leisten und der Versicherer kann sein High-End-Produkt auch ohne Probleme so günstig anbieten, weil hier das Risiko eher gering ist.

Diese Berufsgruppendifferenzierung ist nicht mehr umkehrbar, da jeder Versicherer, der sie nicht oder auch nur weniger anwendet, sich einer negativen Selektion aussetzen würde, die wenigstens den Bestand, wenn nicht sogar das ganze Unternehmen gefährden könnte.

Die Vermittler sind schuld

Die Preissteigerung für den Großteil der Berufe durch die Berufsgruppendifferenzierung und die mangelnde Wahrnehmung erklären, warum die Zahl der Absicherungen der Berufsfähigkeit in keinem Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit des Risikos und dem damit verbundenen finanziellen Ausfall steht. Der Grund für die große Zahl an unzureichenden Absicherungen ist allerdings auf Vermittlerseite zu suchen.

Häufig ist der BU-Schutz ja zu teuer. Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen dann drei Möglichkeiten, dem Kunden ein günstigeres, manchmal auch billigeres, Angebot zu unterbreiten. Bei jeder Variante fällt ein Teil des Risikos auf den Kunden zurück. Erste Möglichkeit ist eine Einschränkung des Leistungsumfangs. Da aber darauf hinberaten wurde, dass die BU die beste Lösung ist und abstrakte Verweisung den ganzen Schutz zunichte macht, ist es nun nicht mehr möglich zu argumentieren, dass eine Absicherung der Erwerbsminderung eine Alternative darstellen könnte.

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